Projekt Einsparzähler
-
WIPRSittenwidrigkeitKettenKreditV
Startseite
über das Projekt
IFE
ich war hier:
WIPRSittenwidrigkeitKettenKreditV
Zurück zur Urteilsbearbeitung
Wissensmanagement im Sommersemester 2018:
Zur Teamprotokollierung
Bearbeitetes Urteil: BGHZ 99, 333
(NJW 1987, 944)
Kettenkreditvertrag
"Als Kettenkreditverträge werden Kreditverträge bezeichnet, die
vor dem Auslaufen
des ursprünglichen Kreditvertrages "aufgestockt" werden.
Diese Form des Kreditvertrages wird vornehmlich von Teilzahlungsbanken angeboten."
(Definition vom Sachverständigenbüro Leschmann)
Diese Seite wurde noch nicht kommentiert.
Valid XHTML
::
Valid CSS:
::
Powered by WikkaWiki