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Wirtschaftsprivatrecht I von Studierenden für Studierende



Liebe Studierende und Interessierte,

im Rahmen der Veranstaltung „Wissensmanagement“ haben wir uns zum Ziel gesetzt, anhand unserer eigenen Erfahrungen
als Studierende, die Wissensdatenbank für Erstsemester Studenten der Fachrichtung Wirtschaftsrecht, im speziellen für
die Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht I logisch zu gliedern.

Zunächst haben wir allgemeine Informationen zum BGB zusammengefasst, um einen besseren Überblick zu verschaffen.
Es folgen ein allgemeiner Anspruchsaufbau sowie Schemata zu den prüfungsrelevanten Themen Minderjährigenrecht,
Anfechtung und Vertretung.
Außerdem sind zu jedem Themengebiet alle relevanten Fälle der Professoren aus der WDB verlinkt.
Im BGB Lexikon können die Studierenden wichtige Definitionen nachlesen, die im Gutachtenstil von großer Bedeutung sind.


1. Allgemeine Infos zum BGB


1.1. Aufbau


Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) ist das Grundgesetz des Privatrechts.
Es ist in einer komplizierten Sprache geschrieben, die Juristen aber wegen der begrifflichen Klarheit benötigen.


Unterteilt in fünf Bücher:

Allgemeiner Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.
In seinem Aufbau ist das Gesetz soweit wie möglich Allgemein und Grundsätzlich gehalten.

Im BGB wird Generelles und für mehrere Bereiche Gültiges nach vorne gestellt.
Das 1. Buch umfasst, alle Definitionen, die in den folgenden 4 Büchern verwendet werden.
Außerdem gilt grundsätzlich, dass ein spezielleres Gesetz immer Vorrang vor den allgemeinen
Gesetzen hat. Wenn also ein Fall unter zwei verschiedene Normen fällt, dann gilt in erster Linie
der speziellere der beiden Regelungen.
 (image: http://ife.erdaxo.de/uploads/WIPRIVonStudierendenFuerStudierende/Publikation2.jpg)
1) Allgemeiner Teil – regelt wesentliche Grundsätze für die folgenden Bücher

2) Recht der Schuldverhältnisse – der schuldrechtliche Teil enthält Regelungen für verpflichtende Verträge

3) Sachenrecht – beschäftigt sich mit Eigentum und Besitz

4) Familienrecht – enthält wesentliche Regelungen über Rechtsverhältnisse in Ehe und Familie

5) Erbrecht – finden sich die Rechtsnormen zu Erbfolge, Testament oder Erbschein




1.3. Juristische Methodik


Allgemeine Erklärung zum Aufbau der Normen und Ansprüche

Es werden die Begriffe Rechtsfolge und Rechtsnorm, die Aussagenlogik und die Bedeutung für die Rechtsanwendung erläutert:

Hauptnormen und Hilfsnormen des Privatrechts, die Anspruchssystematik als Einstieg in das Zivilrecht, sowie den Anspruchsaufbau findet ihr hier: Struktur




2. Aufbau der Vorlesung


2.1. Studentenfreundlicher Aufbau











2.2. Allgemeine Gliederung der WDB WIPR I

2.3. Spezielle Gliederung der Rechtsgebiete

2.4. Anspruchsübersicht



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