Wirtschaftsprivatrecht II
Fall 20 - Umzug
Vermieter V und Mieter M einigen sich im September 2003 mündlich darüber, dass M bis zum 31.05.2005 gegen Zahlung eines monatlichen Mietzinses von 400 € in der Wohnung des V wohnen kann. M zieht auch zunächst in die Wohnung des V ein, findet jedoch kurz darauf eine sonnigere Wohnung in unmittelbarer Stadtnähe zum gleichen Preis. Er kündigt daher am 02.08.2004 schriftlich das Mietverhältnis mit V zum 31.10.2004. Ist die Kündigung wirksam? |
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