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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 35 - Münze



Erbonkel E verspricht seinem missratenen Neffen N zum Geburtstag einen in seinem Eigentum befindlichen alten Golddukaten, der einen Wert von 3000,- € hat. Das Versprechen wird notariell beurkundet. Als N an seinem Geburtstag händereibend bei E auftaucht, um die Münze in Empfang zu nehmen, fällt ihm dieser schluchzend in die Arme und offenbart, dass die Münze bereits in der Woche vor dem Versprechen anlässlich eines Diebstahls aus seinem Haus entwendet wurde. Dass hierbei auch die Münze mitgenommen wurde, hat er erst jetzt bemerkt. Allerdings hat E den Diebstahl dadurch erst ermöglicht, dass er leicht fahrlässig das Toilettenfenster offen gelassen hat.

Hat N gegen E einen Schadensersatzanspruch?














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