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Wirtschaftsprivatrecht II


Fall 8 - Molkerei



Die Molkereigenossenschaft M hat bei dem Anlagenhersteller A eine Verpackungsmaschine am 15.01.2009 erworben, die am 20.01.2009 im Betrieb der M aufgebaut und in Betrieb genommen wurde. Seit dem 09.11.2010 arbeitet die Maschine sehr unregelmäßig, was der Geschäftsführer der M dem A am 17.01.2009 telefonisch mitteilt. Der von A ausgesandte Ingenieur kann keinen Mangel feststellen. Nachdem M durch die ungenügende Arbeitsweise der Maschine erhebliche Produktionsausfälle erleidet, fordert sie den A mit einem Schreiben, das bei ihm am 09.03.2011 eingeht, auf, zur Vermeidung eines Prozesses den Mangel unverzüglich zu beseitigen. Die im Auftrag von A daraufhin die Maschine untersuchenden Mechaniker können erst Anfang Mai feststellen, dass der eingebaute Kompressor zu gering konzipiert ist. Nach Austausch mit einem leistungsstärkeren Kompressor arbeitet die Maschine einwandfrei ab dem 09.05.2011. M verlangt für die Zeit von 09.11.2010 bis zum 09.05.2011 monatlich je 5.000 € Schadensersatz, was A ablehnt.

Steht M Schadensersatz in Höhe von 30.000 €?














CategoryWIPR2Faelle
Kommentare
kommentiert von StefanSchueppler
2017-07-16 10:05:52
am 20.01.2009 wurde die Maschine aufgebaut und bereits am 17.01.2009 wurde das unregelmäßige Arbeiten gegenüber A mitgeteielt
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