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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 27 - Sperrstunde


Gastwirt A bedient trotz Eintritts der festgelegten Sperrstunde noch eine Gruppe von trinkfreudigen Gästen. Diese weigern sich jedoch beim Gehen zu zahlen. Sie meinen, die Bewirtungsverträge seien unwirksam, weil A zu so später Stunde gar nicht mehr hätte ausschenken dürfen.

Stimmt das ?










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