Wirtschaftsprivatrecht I
Fall 13 - Einbruch
Der Antiquitätenhändler A hatte mit seinem Lieferanten L vereinbart, dass A nur die tatsächlich verkauften Stücke bezahlen soll. Die binnen eines Jahres unverkauften Antiquitäten sollte A bei L zurückgeben dürfen. Bei einem Einbruch wurden zahlreiche wertvolle Antiquitäten entwendet. Kann L von A Zahlung für die entwendeten Antiquitäten verlangen? |
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