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Wirtschaftsprivatrecht I


Fall 11 - Bild


K entdeckt in der Galerie des V ein Bild, dass V ihm für 12000 € anbietet. K bittet um Bedenkzeit bis 18 Uhr. Als er um 18.20 Uhr den V anruft um ihm mitzuteilen, dass er das Bild kaufen wolle, teilt ihm dieser mit, er habe das Bild schon zu einem besseren Preis verkauft. Um 19 Uhr teilt V dem K telefonisch mit, dass er das Bild nun doch kaufen könne. K ist verärgert und legt den Hörer auf.

Kann V von K Zahlung der 12 000 € verlangen?











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