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Urheberrecht
Teil 2 - Das Werk
Unterkapitel2.1 Voraussetzungen von Werken2.2 Werkkategorien 2.3 Sonderregeln |
Das Werk i.S.d. § 2 URhG |
Ausgangspunkt des Urheberschutzes ist das schutzfähige Werk i.S.d. § 2 UrhG. Eine Untergliederung dieses Zentralbegriffs in verschiedene Werkkategorien findet sich in § 1 UrhG, der zwischen Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst differenziert. Der Katalog von Regelbeispielen in § 2 Abs. 1 UrhG verdeutlicht, dass diese Dreiteilung einen abschließenden Charakter besitzt. Innovative Erscheinungsformen der Kreativität lassen sich durch eine extensive Auslegung aber i.d.R. ohne weiteres den klassischen Werkarten zurechnen. Beispielhaft für diese Vorgehensweise ist die Einordnung von Software in den Bereich der Literatur, die durch die Aufnahme von Computerprogrammen als Sprachwerke in § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG zum Ausdruck gekommen ist. Des Weiteren werden etwa Computeranimationen virtueller Figuren als Werke der bildenden Kunst aufgefasst und dementsprechend über § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG geschützt. |