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Urheberrecht
5.2 - Inhaltliche Schranken
Zulässige Rechtsgeschäfte |
Das Urheberrecht unterliegt in seiner Ausübung mehreren inhaltlichen Schranken. Zum einen entsteht es ohnehin nur insoweit, als es nicht durch gesetzliche Schrankenregelungen ausgeschlossen wird (dazu umfassend 6). Zum anderen wird die Ausübung des Rechts durch seine weitgehende rechtsgeschäftliche Unübertragbarkeit beschränkt. Das Urheberrecht betreffende zulässige Rechtsgeschäfte und sind nach § 29 Abs. 2 UrhG:
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