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Urheberrecht
Fall 23 - Pressespiegel
Die X-AG (X) hat einen elektronischen Pressespiegel erstellt, um ihre Mitarbeiter über die aktuellen Tagesereignisse zu informieren. In dem Pressespiegel findet sich eine Auswahl an Artikeln aus der Tagespresse, welche eingescannt und den Mitarbeitern im Intranet zum Abruf zur Verfügung gestellt werden. 14 Tage nach Erscheinen werden die Artikel wieder gelöscht. Verleger V, bei dem einige der ausgewerteten Zeitungen erscheinen, hält, nachdem er von dem Vorgehen der X erfahren hat, dieses für eine Verletzung der ihm durch seine Redakteure und freien Mitarbeiter umfassend übertragenen Nutzungsrechte. Er sei demgemäß befugt, die Einstellung der Texte zu verbieten; zumindest könne er von X die Zahlung einer angemessenen Vergütung verlangen. Hat er Recht? |