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Urheberrecht


Fall 48 - Kurzfilm


M, Inhaber des archäologischen Museums in Münster, führt seinen Besuchern mehrfach täglich zur Erläuterung verschiedene Kurzfilme vor. Darunter befindet sich auch ein relativ alter Film über die Stadt- und Siedlungsentwicklung im Münsterland, der durch ihn technisch – ohne dass Bild- oder Tonelemente neu hergestellt werden – technisch aufgebessert wurde. Als die VG Bild-Kunst (V), die von dem Hersteller des Filmes (H) mit der Wahrnehmung der Vorführungsrechte betraut wurde, hiervon erfährt, möchte sie die weitere Vorführung unterbinden. M entgegnet dem, dass er die Kopie des Filmes zulässig von einem Großhändler erworben habe und ihm damit auch das Vorführungsrecht zustünde.

Ist diese Auffassung richtig?


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