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Der Handelskauf



A. Grundlagen


Der Handelskauf ist in den §§ 373 - 381 HGB geregelt. Diese Vorschriften ergänzen das bürgerliche Recht lediglich. Das BGB bleibt somit subsidiär (nachrangig) anwendbar. Dies bedeutet, die Grundprinzipien der für jeden Kaufvertrag geltenden Regeln werden mit den Prinzipien des Handelsrechts in Beziehung gesetzt.


B. Subsidiäre Anwendung des BGB


Wie bereits festgestellt, ergänzt das HGB lediglich die Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Das BGB wird aber nur subsidiär angewendet. Insbesondere die folgenden Regelungen des BGB gelten nur insoweit, als das HGB keine eigenen Regelungen trifft.

Hier kommt die Tabelle



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