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Der Handelskauf
A. Grundlagen
Der Handelskauf ist in den §§ 373 - 381 HGB geregelt. Diese Vorschriften ergänzen das bürgerliche Recht lediglich. Das BGB bleibt somit subsidiär (nachrangig) anwendbar. Dies bedeutet, die Grundprinzipien der für jeden Kaufvertrag geltenden Regeln werden mit den Prinzipien des Handelsrechts in Beziehung gesetzt.