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Gesellschaftsrechtliche Aspekte
1. Begriff des Gesellschaftsrechts
Unter dem Begriff Gesellschaft versteht man privatrechtliche Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks gegründet wurden. Die Bildung dieser privaten Organisationen ist notwendig und sinnvoll, weil persönliche und finanzielle Ressourcen vieler Personen dienstbar gemacht werden können. |