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1. Tutorenvertrag
- Für die Durchführung eines Tutoriums benötigen Sie zuerst einen Arbeitsvertrag, der auf einem „Antrag als wissenschaftliche
Hilfskraft/Tutor“ basiert.
Hinweis: Dieser Antrag kann durch den Lehrenden selbst oder von der wissenschaftlichen Projektmitarbeiterin für Tutorien ausgefüllt werden und somit erfolgen.
- Klären Sie bitte im Voraus mit Ihrem Lehrenden die Einzelheiten dazu ab. Hierbei ist es wichtig, dass Sie eine Vorabinformation darüber
- Bitte schicken Sie den Antrag an das Referat für Personalverwaltung oder an die Wissenschaftliche Koordinatorin für Tutorien.
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