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Verkehrsrecht in Südkorea




Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage liefert hier das Verkehrsgesetz (VKG).



Mindestalter

Das Mindestalter für das Führen von PKWs liegt bei 18 Jahren. Das Mindestalter für das Führen von Kraftfahrrädern liegt bei 16 Jahren.



Anschnallpflicht

Jede Person, die sich im Fahrzeug befindet, muss gem. § 50 Abs. 1 VKG angeschnallt sein, sobald sich das Fahrzeug bewegt. Der Fahrer muss sich vor Fahrtbeginn versichern, dass alle Insassen angeschnallt sind. Er hat die Pflicht, alle Insassen aufzufordern, der Anschnallpflicht nachzukommen und dies zu kontrollieren. Die Verantwortung liegt beim Fahrer. Befindet sich ein Kind im Fahrzeug, so muss der Fahrer gem. § 50 Abs. 2 VKG das Kind anschnallen. Kommt jemand dieser Pflicht nicht nach, wird eine Strafe von mindestens 30.000 Won fällig. Von der Anschnallpflicht sind jedoch gem. § 50 Abs. 1 VKG Personen ausgenommen, denen es ihre Krankheit nicht erlaubt sich anzuschnallen.



Handybenutzung

Die Benutzung des Handys / Smartphones ist gem. § 49 Nr. 10 VKG während der Fahrt nicht erlaubt, es sei denn, es handelt sich um eine Freisprecheinrichtung. Auch hier wird eine Strafe fällig, wenn gegen die Vorschrift verstoßen wird.



Geschwindigkeitsbegrenzungen

Normale Straßen: 60 km/h
Fünfspurige Straßen: 80 km/h
Autobahn: 30-90km/h (die Geschwindigkeit wird je nach Verkehrslage gedrosselt)
Schnellstraßen (vierspurig): 50-100 km/h
Schnellstraßen (zweispurig): 48-80 km/h

Einige Straßen sind bei Regen um 20 % verlangsamt.



Punktesystem

In Südkorea gibt es, wie in Deutschland, ein Punktesystem. Für bestimmte (schwerere) Verkehrsvergehen erhält der Fahrer Punkte. Ist eine bestimmte Grenze erreicht, kann der Führerschein für eingezogen oder gelöscht werden. Bei mehr als 40 Punkte kann der Führerschein für eine bestimmte Zeit eingezogen werden. Hat der Fahrer mehr als 121 Punkte in einem Jahr, 201 Punkte in 2 Jahren oder 271 Punkte in 3 Jahren erhalten, kann der Führerschein gelöscht werden. Punkte gibt es für diverse Vergehen, z.B. 15 Punkte für das Fahren über eine rote Ampel oder das Benutzen der Busspur während der verbotenen Zeiten, 30 Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h oder 90 Punkte für einen Verkehrstoten, wenn das Opfer innerhalb von 72 Stunden verstirbt.



Busspuren

In Südkorea gibt es einige Busspuren. Die innerstädtischen Busspuren sind in der Regel mit blauer Farbe und einem Bussymbol gekennzeichnet und somit nicht zu übersehen. Die Busspuren befinden sich in der Stadt üblicherweise in der Mitte. Sie dürfen von 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr innerhalb der Woche und von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr an Samstagen nicht von anderen Fahrzeugen befahren werden. An Sonntagen dürfen die innerstädtischen Busspuren von allen Fahrzeugen befahren werden. Busspuren gibt es auch auf Schnellstraßen. Hier sind sie in der Regel die ganz linke Spur. Sie dürfen jeden Tag von 09:00 Uhr bis 23:00 Uhr nicht von anderen Fahrzeugen befahren werden, lediglich von Fahrzeugen mit mindestens 8 Insassen.



Fußgänger

Fußgänger sind in Südkorea besonders geschützt. Fahrer müssen laut Gesetz alle Fußgänger so behandeln, als wären es Familienmitglieder und Freunde. Es herrscht die Regel „Die Straße gehört den Fußgängern, nicht den Fahrzeugen.“ Dies ist ganz einfach der hohen Verwundbarkeit und der stark unterlegenen Position der Fußgänger im Straßenverkehr geschuldet.



Gelbe Markierungen

Auf Straßen in Südkorea findet man gelbe Markierungen. Hierbei gibt es zwei Arten: gestrichelte und durchgezogene gelbe Linien. Die gestrichelten dürfen kurzzeitig überfahren werden, jedoch nur, wenn hierdurch keine Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Hingegen die durchgezogenen gelben Linien dürfen zu keinem Zeitpunkt überfahren werden.



Überholverbot

Grundsätzlich herrscht Überholverbot, wenn:
• das vordere Fahrzeug nach links zu fahren oder das vor ihm fahrende Fahrzeug zu überholen
• das hinterherfahrende Fahrzeug zum Überholen angesetzt hat
• die Möglichkeit besteht, dass andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden
• das vordere Fahrzeug anhält oder abbremst, weil es sich einem Fußgängerüberweg nähert
• man sich in einem Tunnel befindet
• man sich an einer Kreuzung befindet
• etc.








© Christoph Bieramperl (2017)

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