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Das Verfassungsgericht in Südkorea





Das Verfassungsgericht ist unter anderem für folgende Angelegenheiten zuständig:
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 111. Section 1
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• Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (auf Anfrage von Gerichten)
• Amtsenthebungsverfahren
• Aufhebung von politischen Parteien
• Streitigkeiten zwischen Behörden, zwischen Behörden und Kommunalverwaltungen und zwischen Kommunalverwaltungen über die Zuständigkeit
• Verfassungsbeschwerden




Das Verfassungsgericht soll sich aus neun Richtern zusammensetzen, die die Befähigung zum Richteramt besitzen.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 111. Section 2
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Sie werden vom Präsidenten ernannt.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 111. Section 2
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Von diesen neun Richtern sollen drei davon unter den Personen, die von der Nationalversammlung gewählt wurden, und drei davon unter den Personen, die vom obersten Richter des Obersten Gerichts nominiert wurden, ernannt werden.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 111. Section 3
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Der Präsident des Verfassungsgerichts soll unter den Richtern mit der Zustimmung der Nationalversammlung vom Präsidenten ernannt werden.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 111. Section 4
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Die Amtszeit der Richter des Verfassungsgerichts soll sechs Jahre betragen und sie können unter den gesetzlichen Bedingungen erneut ernannt werden.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 112. Section 1
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Die Richter des Verfassungsgerichts sollen weder einer politischen Partei beitreten, noch sollen sie an politischen Aktivitäten teilnehmen.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 112. Section 2
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Kein Richter des Verfassungsgerichts soll aus dem Amt enthoben werden, außer bei einem Amtsenthebungsverfahren, einer Freiheitsstrafe ohne Gefangenenarbeit oder bei schwereren Strafen.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 112. Section 3
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Wenn das Verfassungsgericht ein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, über eine Anklage, über die Aufhebung einer politischen Partei oder ein bestätigendes Urteil bezüglich einer Verfassungsbeschwerde fällt, soll die Übereinstimmung von sechs Richtern oder mehr benötigt werden.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 113. Section 1
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Das Verfassungsgericht kann Vorschriften bezüglich dessen Verfahren, interne Disziplin und Vorschriften für verwaltungstechnische Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze einführen.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 113. Section 2
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Die Organisation, Aufgaben und andere notwenige Angelegenheiten des Verfassungsgerichts sollen per Gesetz bestimmt werden.
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The Constitution of the Republic of Korea: Oct. 29. 1987. Chapter 6. Article 113. Section 3
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© Christoph Bieramperl (2017)

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