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Tötungsdelikte - Vergleich des deutschen und koreanischen Rechts



Tötungsdelikte sind Straftaten gegen das Leben einer Person nach dem Strafrecht. Dabei wird zwischen Tötungsdelikten im engeren Sinne und Tötungsdelikten im weiteren Sinne unterschieden. Tötungsdelikte im engeren Sinne sind Delikte, die direkt zum Tod der Person führen, wohingegen Tötungsdelikte im weiteren Sinne Delikte sind, die an sich nicht zum Tod führen, aufgrund von Umständen jedoch mit Todesfolge enden. Hier wird nur auf Tötungsdelikte im engeren Sinne eingegangen.

Deutschland


Totschlag
Totschlag begeht, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. Bei Totschlag ist gemäß § 212 Absatz 1 StGB eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren vorgesehen. Die Freiheitsstrafe kann gemäß § 212 Absatz 2 StGB bei besonders schweren Fällen auf lebenslange Freiheitsstrafe verlängert werden. Ein minder schwerer Fall des Totschlags liegt gemäß § 213 StGB vor, wenn der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden ist. Im Falle eines minder schweren Falls des Totschlags liegt das Strafmaß zwischen einem und zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Mord
Gemäß § 211 Absatz 2 StGB ist Mörder, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. Mörder werden gemäß § 211 Absatz 1 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

Tötung auf Verlangen
Tötung auf Verlangen liegt gemäß § 216 Absatz 1 StGB vor, wenn eine Person durch ausdrückliches und ernstliches Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde. Diese Straftat wird mit mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Gemäß § 216 Absatz 2 StGB ist auch der Versuch strafbar. Eine Person, die einer anderen Person in der Absicht, die Selbsttötung dieser Person zu fördern, dieser hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, begeht gemäß § 217 Absatz 1 StGB geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Fahrlässige Tötung
Fahrlässige Tötung liegt gemäß § 222 StGB vor, wenn eine Person den Tod einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht hat. Hier ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe festzusetzen.



Südkorea


Fahrlässige Tötung
Eine fahrlässige Tötung liegt gemäß Artikel 267 StGB vor, wenn eine Person den Tod einer anderen Person durch Fahrlässigkeit verursacht. Bestraft kann dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe werden.

Berufsbedingte Tötung oder Verletzung / Tötung oder Verletzung durch grobe Fahrlässigkeit
Berufsbedingte Tötung oder Verletzung sowie Tötung oder Verletzung durch grobe Fahrlässigkeit kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu zwanzig Millionen Won bestraft werden.

Mord / Tötung von Vorfahren
Mord liegt gemäß Artikel 250 Absatz 1 StGB vor, wenn eine Person eine andere Person tötet. Dies kann mit der Todesstrafe, mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft werden. Eine Person, die die eigenen direkten Vorfahren oder die direkten Vorfahren des Ehepartners tötet, kann mit Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe von mindestens sieben Jahren bestraft werden.



Fazit: Die Vorschriften sind also in beiden Ländern sehr ähnlich. Beide unterscheiden zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Tötungshandlung. Sie unterscheiden sich jedoch im jeweiligen Strafmaß.





© Christoph Bieramperl (2016)
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