Rangfolge der Gläubigeransprüche im Rahmen des Liquidationsverfahrens im koreanischen Insolvenzrecht
A. Rangfolge
Die Forderungen werden in folgender Reihenfolge befriedigt/beglichen:
1. Gesicherte Forderungen
2. Masseforderungen
3. Insolvenzforderungen
4. Untergeordnete Insolvenzforderungen
B. Gesicherte Forderungen
Gesicherte Forderungen sind die erste Priorität, sie werden zuerst und vorrangig befriedigt. Somit haben sie den besten Befriedigungsrang im Insolvenzverfahren. Somit können diese Gläubiger ihre Sicherungsrechte außerhalb des Verfahrens ausüben. Somit werden z.B. durch Eigentumsvorbehalt gesicherte Gegenstände ausgesondert, sie werden also nicht zur Insolvenzmasse zugeführt. Auch die Gläubiger mit anderen Sicherungsrechten, wie z.B. Hypothek, Pfandrechte etc. haben gute Karten. Sie können vorrangig vollstrecken. Die belasteten Gegenstände werden versteigert und die Forderungen werden befriedigt. Hier findet also keine quotenanteilige Befriedigung (wie in den Rängen unter diesen Forderungen) statt.
C. Masseforderungen
Die Masseforderungen haben die zweite Priorität. Als Masseforderungen sind z.B. die Gerichtskosten, Steuerforderungen, Lohn- und Gehälter sowie Gebühren und Kosten, die zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens anfallen, einzuordnen. Diese Forderungen müssen im Zeitpunkt der Fälligkeit befriedigt werden.
D. Insolvenzforderungen
Die Insolvenzforderungen haben die dritte Priorität. Zu diesen gehören alle möglichen Forderungen, die entstanden sind, bevor das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Somit sind alle Forderungen, die innerhalb des Insolvenzverfahrens entstehen, keine Insolvenzforderungen. Zu diesen Forderungen können z.B. Zinsen, Gebühren, Schadensersatzansprüche etc. gehören.
E. Untergeordnete Insolvenzforderungen
Untergeordnete Insolvenzforderungen haben die unterste Priorität. Dazu gehören z.B. Zinsen, die erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen sowie Schadensersatzansprüche und die Strafgebühren, die entstehen, wenn diese nicht gezahlt werden, sowie Geldstrafen für Straftaten, Prozesskosten, Zusatzabgaben und Strafen für fahrlässiges Handeln.
Die Forderungen werden nach ihrem Rang befriedigt. Zuerst werden also alle Forderungen des 1. Ranges befriedigt. Erst wenn diese alle befriedigt sind, werden die Forderungen 2. Grades befriedigt. Da nur äußerst selten hohe Deckungsraten erreicht werden, werden häufig die untergeordneten Insolvenzforderungen nicht befriedigt, sie fallen also aus.
© Christoph Bieramperl (2016)