Die Nationalversammlung in Südkorea
Die gesetzgebende Gewalt steht der Nationalversammlung zu. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 40)
Die Mitglieder der Nationalversammlung sollen durch eine allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl von den Bürgern bestimmt werden. Die Anzahl der Mitglieder der Nationalversammlung soll per Gesetz festgesetzt werden, sollte jedoch nicht geringer als 200 Mitglieder sein. Die Wahlkreise der Mitglieder der Nationalversammlung, das Verhältniswahlrecht und andere Angelegenheiten bezüglich der Wahlen der Nationalversammlung sollen per Gesetz festgelegt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 41)
Die Amtszeit der Mitglieder der Nationalversammlung soll vier Jahre betragen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 42)
Die Mitglieder der Nationalversammlung sollen gleichzeitig keine anderen Ämter, die per Gesetz bestimmt sind, bekleiden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 43)
Während der Sitzung der Nationalversammlung soll kein Mitglied ohne die Zustimmung der Nationalversammlung verhaftet oder inhaftiert werden, außer wenn es auf frischer Tat ertappt wird. Im Falle der Verhaftung oder Inhaftierung eines Mitglieds der Nationalversammlung vor der Eröffnung einer Sitzung soll dieses Mitglied auf Verlangen der Nationalversammlung für die Dauer dieser Sitzung freigelassen werden, außer wenn es auf frischer Tat ertappt wurde. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 44)
Keines der Mitglieder der Nationalversammlung soll außerhalb der Nationalversammlung für Äußerungen oder Stimmen, die innerhalb der Nationalversammlung abgegeben wurden, verantwortlich gemacht werden können. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 45)
Die Mitglieder der Nationalversammlung haben die Pflicht einen hohen Standard an Integrität zu bewahren. Für die Mitglieder der Nationalversammlung soll das nationale Interesse immer Priorität haben und sie sollen ihre Pflichten immer gewissenhaft erfüllen. Die Mitglieder der Nationalversammlung sollen nicht durch den Missbrauch ihrer Position Rechte und Beteiligungen an Eigentum erlangen oder anderen Personen dabei helfen, dies mit Hilfe von Verträgen mit dem Staat, öffentlichen Einrichtungen oder Industrien oder Veräußerungen durch den Staat, öffentliche Einrichtungen oder Industrien zu tun. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 46)
Eine übliche Sitzung der Nationalversammlung soll einmal im Jahr unter den gesetzlich bestimmten Bedingungen einberufen werden und eine außerordentliche Sitzung der Nationalversammlung soll auf Antrag des Präsidenten oder 1/4 oder mehr der gesamten Mitglieder einberufen werden. Die Dauer einer üblichen Sitzung soll 100 Tage nicht überschreiten und die Dauer von außerordentlichen Sitzungen soll 30 Tage nicht überschreiten. Wenn der Präsident eine außerordentliche Sitzung beantragt, sollen die Dauer der Sitzung und die Gründe für die Beantragung genau benannt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 47)
Die Nationalversammlung soll einen Sprecher und zwei stellvertretende Sprecher wählen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 48)
Sofern nichts Anderes in der Verfassung oder in einem Gesetz bestimmt ist, soll für Entscheidungen in der Nationalversammlung die Anwesenheit der Mehrheit der gesamten Mitglieder sowie die Abstimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig sein. Im Falle eines Stimmengleichstands soll die Angelegenheit als abgelehnt betrachtet werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 49)
Die Sitzungen der Nationalversammlung sollen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Wenn jedoch die Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder der Sprecher es für die nationale Sicherheit als notwendig erachtet, kann die Öffentlichkeit von den Sitzungen ausgeschlossen werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit von Sitzungen, die nicht öffentlich sind, soll per Gesetz bestimmt werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 50)
Gesetzesentwürfe können von Mitgliedern der Nationalversammlung oder von der Exekutive eingebracht werden. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 52)
Jeder Gesetzesentwurf, der von der Nationalversammlung verabschieded wurde, soll an die Exekutive geschickt und vom Präsidenten innerhalb von 15 Tagen verkündet werden. Falls Einspruch gegen den Gesetzesentwurf erhoben wird, kann der Präsident innerhalb der Frist den Gesetzesentwurf zusammen mit einer schriftlichen Erklärung für seinen Einspruch an die Nationalversammlung zurückschicken und eine erneute Behandlung beantragen. Der Präsident kann dies auch bei einer Vertagung der Nationalversammlung machen. Der Präsident soll die Nationalversammlung nicht bitten, den Gesetzesentwurf in Teilen oder mit Änderungen neu zu behandeln. Falls eine Anfrage für die erneute Behandlung eines Gesetzesentwurfs besteht, soll die Nationalversammlung den Gesetzesentwurf nochmals behandeln, und wenn die Nationalversammlung den Gesetzesentwurf in der Originalform in der Anwesenheit von mehr als der Hälfte der gesamten Mitglieder und mit einer Abstimmung von 2/3 oder mehr der anwesenden Mitglieder erneut verabschiedet wird, soll der Gesetzesentwurf zu einem Gesetz werden. Wenn der Präsident den Gesetzesentwurf nicht verkündet oder die Anfrage der Nationalversammlung nicht innerhalb der Frist nochmals behandelt, soll der Entwurf zu einem Gesetz werden. Der Präsident soll das vollendete Gesetz ohne Verzögerung veröffentlichen. Wenn der Präsident das Gesetz nicht innerhalb von fünf Tagen, nachdem es ein Gesetz geworden ist oder nachdem es zur Exekutive zurückgeschickt wurde, verkündet, soll es der Sprecher verkünden. Soweit nichts anderes bestimmt ist, soll ein Gesetz 20 Tage nach dem Datum der Verkündigung in Kraft treten. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 53)
Die Nationalversammlung soll über den Entwurf für den Staatshaushalt beratschlagen und entscheiden. Die Exekutive soll den Entwurf für den Staatshaushalt für jedes Fiskaljahr festlegen und ihn der Nationalversammlung innerhalb von 90 Tagen vor dem Beginn des Fiskaljahres vorlegen. Die Nationalversammlung soll innerhalb von 30 Tagen vor dem Beginn des Fiskaljahres darüber entscheiden. Wenn der Entwurf bis zum Beginn des Fiskaljahres nicht genehmigt wird, kann die Exekutive in Übereinstimmung mit dem Haushalt des vorangegangenen Jahres Geldmittel für die folgenden Verwendungen auslegen, bis der Entwurf von der Nationalversammlung genehmigt wird:
1. Instandhaltung und Betrieb von Behörden und Einrichtungen, die per Verfassung oder Gesetz eingerichtet sind;
2. Abwicklung der zwingenden Ausgaben wie per Gesetz beschrieben; und
3. Fortsetzung von Projekten, die zuvor im Haushalt genehmigt waren.
(The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 54)
Der Ministerpräsident, die Mitglieder des Staatsrates oder Regierungsbeauftragte können an den Treffen und Ausschüssen der Nationalversammlung teilnehmen und von der Staatsverwaltung berichten, deren Meinung äußern und Fragen beantworten. Wenn es von der Nationalversammlung oder deren Ausschüssen gewünscht wird, sollen der Ministerpräsident, Mitglieder des Staatsrates oder Regierungsbeauftragte an den Treffen der Nationalversammlung teilnehmen und Fragen beantworten. Wenn die Teilnahme des Ministerpräsidenten oder der Mitglieder des Staatsrates erwünscht wird, können diese Mitglieder des Staatsrates mitnehmen, damit sie ihnen bei der Beantwortung der Fragen helfen. (The Constitution of the Republic of Korea (Oct. 29, 1987), Chapter 3, Article 62)
Mitglieder
Jeder, der das 19. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht an den Wahlen der Nationalversammlung teilzunehmen. Jeder, der das 25. Lebensjahr vollendet hat, hat das Recht für die Nationalversammlung zu kandidieren.
Die Nationalversammlung besteht aus 300 Mitgliedern, wobei 246 Mitglieder durch die Stimmenmehrheit von den Wahlkreisen und 54 Mitglieder durch das Verhältniswahlsystem, bei dem Sitze basierend auf dem Prozentsatz der gesamten Stimmen gesammelt werden, gewählt werden.
Die Mitglieder der Nationalversammlung haben folgende Pflichten zu erfüllen:
• Die Mitglieder dürfen gleichzeitig keine anderen Ämter bekleiden.
• Die Mitglieder sollen die Pflicht zur Integrität haben.
• Die Mitglieder sollen das nationale Interesse in den Vordergrund stellen.
• Die Mitglieder sollen ihr Amt nicht missbrauchen.
• Die Mitglieder sollen angemessene Würde beibehalten.
• Die Mitglieder sollen an den Vollversammlungen und den Treffen der Komitees teilnehmen.
• Die Mitglieder sollen sich bei den Verfahren an die Gesetzgebung und die Vorschriften halten.
Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste entscheidende Organ der Nationalversammlung und setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen. Die Nationalversammlung soll, soweit nichts Anderes im Gesetz bestimmt ist, Entscheidungen nur mit der Anwesenheit der Mehrheit von allen registrierten Mitgliedern und mit der Abstimmung durch die Mehrheit die anwesenden Mitglieder treffen. Reden der Regierung über Verwaltungspolitik im Hinblick auf den Staatshaushalt, Reden eines Vertreters einer verhandelnden Partei sowie parlamentarische Anfragen an die Regierung sollen vor der Vollversammlung vorgetragen und gehört werden.
Eine Sitzung findet nur statt, wenn mindestens 1/5 der insgesamt registrierten Mitglieder anwesend sind.
Ein Gesetzesentwurf, der bereits abgelehnt wurde, kann innerhalb dieser Sitzung nicht noch einmal vorgelegt werden.
Eine Rede soll nicht länger als 40 Minuten dauern. Innerhalb des vereinbarten Zeitraums der Sitzung können Fragen bezüglich allgemeiner staatlicher oder spezieller Angelegenheiten an die Regierung gerichtet werden. Die Fragestellung soll nicht länger als 20 Minuten dauern und die Fragen sollen der Reihe nach beantwortet werden.
Die Mitglieder können sich zu Gesetzesentwürfen etc. äußern. Dies soll jedoch jeweils nicht länger als fünf Minuten in Anspruch nehmen.
Es gibt folgende Arten der Abstimmung:
• Elektronische Abstimmung
• Abstimmung durch Aufstehen oder Sitzen bleiben
• Offene Abstimmung
• Geheime Abstimmung
© Christoph Bieramperl (2016)