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Der Militärdienst – Vergleich der gesetzlichen Regelungen in Deutschland und Südkorea



In der Regel gibt es in jedem Land, das ein Heer oder Streitkräfte zur Verteidigung hat, den Militärdienst. Wie der Militärdienst jedoch gestaltet ist, kann von Land zu Land sehr unterschiedlich ausfallen. Ob es eine Wehrpflicht gibt, hängt üblicherweise davon ab, ob dieser sicherheitspolitisch und militärisch für notwendig erachtet wird. Im Folgenden wird der Militärdienst in Deutschland und in Südkorea verglichen.


Pflicht oder Wahlmöglichkeit
Deutschland: Seit dem Inkrafttreten des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) am 25. Juli 1956 herrschte bis vor ein paar Jahren in Deutschland Wehrpflicht. Seit dem 01. Juli 2011 ist die Wehrpflicht gemäß § 2 WPflG in Deutschland durch eine Änderung des Wehrpflichtgesetzes jedoch gesetzlich ausgesetzt, aber nicht abgeschafft. Zu beachten ist aber, dass die Pflicht zum Wehrdienst in bestimmten Ausnahmefällen (Spannungs- oder Verteidigungsfällen) weiterhin besteht. Des Weiteren kann ein freiwilliger Wehrdienst abgeleistet werden.
Südkorea: Der Militärdienst ist in Südkorea bereits in der Verfassung enthalten. Gemäß Artikel 39 Absatz 1 der Verfassung der Republik Korea hat jeder koreanische Staatsbürger die Pflicht, den Militärdienst unter den gesetzlichen Bedingungen abzuleisten. Dabei soll gemäß Artikel 39 Absatz 2 der Verfassung der Republik Korea kein Bürger bevorzugt oder benachteiligt werden.
Ergebnis: Der Wehrdienst in Deutschland ist also lediglich freiwillig, in Südkorea ist der Militärdienst jedoch Pflicht.


Betroffene
Deutschland: Wehrpflichtig ist jeder Deutsche männlichen Geschlechts, der die Volljährigkeit erreicht hat, also das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bevor der Wehrdienst angetreten werden kann, muss eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Werden bei dieser Untersuchung physische oder psychische Beeinträchtigungen bestätigt, die den Wehrdienst unmöglich oder zumutbar erscheinen lassen, so wird diese Person als untauglich eingestuft und ist vom Wehrdienst ausgeschlossen. Gemäß Artikel 12a Grundgesetz (GG) sind Frauen zwar nicht zum Dienst in den Streitkräften verpflichtet, sie haben aber dennoch die Möglichkeit den freiwilligen Wehrdienst abzuleisten.
Südkorea: Jeder Koreaner männlichen Geschlechts ist dazu verpflichtet sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen, sobald er die Volljährigkeit erreicht hat. Bei dieser Untersuchung wird der körperliche und geistige Zustand dieser Person von Ärzten beurteilt. Wird die Person als gesund eingestuft oder macht die Person den Eindruck, dass ihr der Militärdienst zumutbar ist, so ist sie zur Ableistung des Militärdienstes verpflichtet. Vom Militärdienst befreit sind in Südkorea jedoch Personen mit physischen oder psychischen Behinderungen. Frauen können, wenn sie das wollen, ebenfalls den Militärdienst ableisten, dies ist jedoch auf freiwilliger Basis.
Ergebnis: Die Vorschriften hier sind demnach im Großen und Ganzen gleich.


Dauer
Deutschland: Der freiwillige Wehrdienst in Deutschland besteht aus zwei Teilen: der sechsmonatigen Probezeit und dem siebzehnmonatigen Wehrdienst. Während der Probezeit kann gemäß § 61 Absatz 2 WpflG von beiden Seiten die Entlassung aus dem Wehrdienst beantragt werden, ohne dafür Gründe angeben zu müssen.
Südkorea: In Südkorea hängt die Dauer von der Art des Militärdienstes ab. Dabei sind beim Heer 21 Monate, bei der Marine 23 Monate und bei der Luftwaffe 24 Monate vorgeschrieben.
Ergebnis: Die Dauer des Wehr- bzw. Militärdienstes ist demnach in beiden Ländern sehr ähnlich. Der Unterschied liegt jedoch darin, dass in Südkorea die genaue Dauer von der Art des Militärdienstes abhängt. Beim Heer ist sie also niedriger, bei der Luftwaffe höher als in Deutschland.


Entlohnung
Deutschland: Personen, die den freiwilligen Wehrdienst absolvieren, erhalten einen Wehrsold. Dieser hängt vom jeweiligen Dienstgrad sowie von eventuellen Wehrdienstzuschlägen ab. Im Durchschnitt beträgt dieser Wehrsold zwischen 777 Euro und 1.140 Euro.
Südkorea: Hier erhalten diejenigen, die den Militärdienst ableisten, keine Entlohnung, sondern eine Art Entschädigung. Die Höhe dieser Entschädigung ist gesetzlich geregelt und hängt vom Dienstrang und der Art des Militärdienstes ab. Im Durchschnitt beträgt diese Entschädigung jedoch zwischen 80.000 Won und 100.000 Won. Koreaner erhalten also deutlich weniger für die Ableistung des Militärdienstes.
Ergebnis: In Deutschland erhalten die Personen, die den freiwilligen Wehrdienst ableisten, also deutlich mehr als diejenigen, die in Südkorea den Militärdienst absolvieren. Dies liegt vor allem daran, dass in Südkorea kein Wehrsold, sondern lediglich eine Entschädigung gezahlt wird.


Fazit: Die Regelungen bezüglich des Wehr- und Militärdienstes sind (mit Ausnahme der Entlohnung) sehr ähnlich. Jedoch ist der Dienst in Deutschland seit einigen Jahren keine Pflicht mehr. Dies liegt darin, dass in Südkorea immer noch in der Region Spannungen bestehen und so aus sicherheitspolitischer und militärischer Sicht der Militärdienst als notwendig erachtet wird. Nur so kann die Stärke des Heeres und somit auch die Verteidigung des Landes gewährt und gesichert werden.




© Christoph Bieramperl (2016)
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