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Das Aufenthaltsrecht in Südkorea




Beantragung

Für die Beantragung eines Visums sind folgende Unterlagen notwendig (welche Dokumente im Einzelfall genau benötigt werden, hängt vom jeweiligen Visum ab):

• Antragsformular
• gültiger Reisepass
• Passbild (3,5 cm x 4,5 cm)
• Gebühr
• Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
• Krankenversicherung
• Kontaktdaten in Korea (Name, Adresse, Telefonnummer etc.)

Die Antragsstellung muss persönlich oder über eine Agentur bei der jeweils zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen.


Visumarten

Welches Visum beantragt werden muss, hängt von der Art oder der Intention des Aufenthaltes ab. Grundsätzlich gibt es folgende Visumarten:

• Journalistenvisum (C-1) (Aufenthalt bis zu 90 Tage)
• Erwerbstätigkeitsvisum (C-4) (Aufenthalt bis zu 90 Tage)
• Studentenvisum (D-2)
• Visum für Sprachkurs oder Praktikum (D-4) (Aufenthalt länger als 90 Tage)
• Visum für ehemalige koreanische Staatsangehörige und ihre Kinder
• Visum für Working Holiday Programm (H-1)


Visumgebühren

Die zu zahlenden Gebühren sind deutschlandweit einheitlich und hängen in ihrer Höhe von der Art des Visums ab:

• Aufenthalt bis zu 90 Tage: 36 Euro
• Aufenthalt länger als 90 Tage: 54 Euro
• Mehrfaches Einreisevisum: 81 Euro

Jedoch gibt es auch Staaten, in denen das Visum gebührenfrei beantragt werden kann. Dazu zählen:

• Spanien (für alle Visumarten)
• Italien (für alle Visumarten)
• Thailand (für alle Visumarten)
• Japan (für alle Visumarten)
• Taiwan (für alle Visumarten)
• Ukraine (für alle Visumarten)
• Schweden (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen)
• Mongolei (für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen)
• Philippinen (für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 59 Tagen)
• Deutschland (für Aufenthalte für ein Studium, touristische Aufenthalte von bis zu 90 Tagen und Geschäftsgespräche / Geschäftstreffen)


Visumfreie Einreise

Aufgrund eines Übereinkommens zwischen Deutschland und Südkorea (Memorandum of Understanding) können deutsche Staatsangehörige als Touristen oder Geschäftsreisende visumfrei einreisen, wenn der Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Für alle anderen Reisenden gilt Visumspflicht.


Einreise und Aufenthalt

Nach Genehmigung und Ausstellung des Visums muss innerhalb von 3 Monaten die Einreise in Südkorea erfolgen. Geschieht dies nicht, ist das Visum nicht mehr gültig und die Einreise wird verweigert. Gewährt das Visum eine Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen, so muss man sich nach der Ankunft in Südkorea innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen regionalen Einreisebehörde (Immigration Office) anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung (Alien Registration Card) beantragen. Bei der Einreise erfolgt direkt am Flughafen bei der Einreisebehörde eine erkennungsdienstliche Aufnahme (Fingerabdrücke werden genommen, der Reisepass wird eingescannt, das Gesicht wird fotografiert etc.). Personen unter 17 Jahren und Diplomaten sind davon nicht betroffen.




© Christoph Bieramperl (2016)
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