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Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs in Polen

rechtliche Rahmenbedingungen

Die Hauptquelle für die juristischen Vorgaben für die öffentliche Personenbeförderung ist seit dem 1.3.2011 das Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr vom 16.10.2010 (GBl. von 2011 Nr. 5, Pos. 13, im Folgenden polÖPVG).
Darüber hinaus spielen, insbesondere für den Personnahverkehr, die Selbstverwaltungsgesetze eine große Rolle. Dazu zählen:
  1. Gesetz vom 8.3.1990 über die kommunale Selbstverwaltung;
  1. Gesetz vom 5.61998 über die Selbstverwaltung in den Landkreisen (Dz.U. von 1998 Nr. 91, Pos. 578 i.d.g.F,) und
  1. Gesetz vom 5.6.1998 über die Selbstverwaltung in der Wojewodschaft (Dz.U. von 1998 Nr. 91, Pos. 576 i.d.g.F,).
Des Weiteren sollen auch die allgemeinen Vorschriften beachtet werden, welche sich auf dem Transport auf solchem konzentrieren:
  1. Gesetz vom 15.11.1984 - Beförderungsgesetz (Dz.U. von 2000, Nr. 50, Pos. 601 i.d.g.F.);
  1. Gesetz vom 6.9.2001 - über den Straßentransport (Dz.U. von 2004, Nr. 204, Pos. 2088 i.d.g.F.).


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