Allgemeines
- Rechnungsabgrenzungsposten sind Posten die für Erträge und Aufwendungen gebildet werden.
- Diese entstehen in dem einem Wirtschaftsjahr zwar
- Entstehen aber wirtschaftlich erst im folgendem Wirtschaftsjahr
- Aber diese Posten sind eben in dem Jahr ihrer Entstehung gem. §252 Abs. 1 HGB zu erfassen!
- Rechnungsabgrenzungsposten fallen für Zinsen, Mieten und Lohn an
Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung
- Werden mit ARAP abgekürzt
- ARAP entsteht für Aufwendungen, die zu meist im Voraus beglichen werden
- Aufgelöst wird der ARAP gegen die im Voraus gezahlte Aufwendung
- Bsp.: A bezahlt bar am 2.12.14 die Miete für sein Maklerbüro für Dezember 2014 bis Januar 2015 an seinen Vermieter B. Die Monatsmiete beträgt 500,00€.
Mietaufwand 500,00 an Kasse 1000,00
ARAP 500,00
- Miete für nur Dezember 2014!
- Im Voraus bezahlte Miete für Januar 2015 (jetzt erst wirtschaftlich zu erfassen!)
- Bsp.: am 31.01.15 wird die Miete (bereits gezahlt) des A beim B fällig.
Mietaufwand 500,00 an ARAP 500,00
- Nur die Januar Miete!
-->Der ARAP löst sich gegen die im Voraus gezahlten Aufwand auf!
Posten der passiven Rechnungsabgrenzung
- Werden mit PRAP abgekürzt
- PRAP entsteht bei Erträgen, die im Voraus gezahlt werden
- Aufgelöst wird der PRAP mit dem im Voraus gezahlten Erträgen
- Bsp.: C erhält von seinem Mieter D, per Überweisung die Mieten für die Monate November Dezember 2014 und Januar 2015 am 5.11.14. Die monatliche Miete beträgt sich auf 600,00€
- Bank 1.800 an ________Mietertrag 1.200
- Die Mieten von November bis Dezember 2014
- Nur die Miete von Januar 2015! Diese wird jetzt wirtschaftlich erfasst!
- Bsp.: am 31.01.15 wird die Miete (bereits gezahlt) des D beim C fällig.
PRAP 500,00 an Mietertrag 500,00
- Nur die Januar Miete!
-->Der PRAP löst sich gegen die im Voraus gezahlten Ertrag auf!