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Verfahren der Ausweisung in Thüringen

Projekt Nationalparkrecht

Das Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Thüringen dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Thüringen gibt es derzeit den Nationalpark Hainich.

Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft

Nationalparkgesetz Hainich

Allgemeine VoraussetzungenZuständigkeit für AufgabenVerfahrenForm
§ 24 BNatSchG, § 12 a ThürNatG§§ 41 Abs. 1, 12 a Abs. 4 ThürNatG§ 12 a Abs. 1 ThürNatG§ 12 a Abs. 1 ThürNatG


NPRVerfahrenDerAusweisung
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