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Verfahren der Ausweisung in Nordrhein-Westfalen

Projekt Nationalparkrecht

Das Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Nordrhein-Westfalen dar. Nationalparks können hier durch Rechtsverordnung von der obersten Landschaftsbehörde ausgewiesen werden. Beim Verfahren ist zu beachten, dass der zuständige Ausschuss des Landtages zuvor von der Behörde angehört werden muss. In Nordrhein-Westfalen gibt es derzeit den Nationalpark Eifel.

Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft

Nationalparkverordnung Eifel

Allgemeine VoraussetzungenZuständigkeit für AusweisungZuständigkeit für AufgabenVerfahrenFormBeteiligung
§ 24 BNatSchG, § 43 LG§ 43 Abs. 1 S. 1 LG§ 43 Abs. 4 LG§ 43 Abs. 1 LG§ 43 Abs. 1 LGcell6


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