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Verfahren der Ausweisung in Baden-Württemberg

Projekt Nationalparkrecht

Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) stellt die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von Nationalparks in Baden-Württemberg dar. Nationalparks können hier durch Gesetz ausgewiesen werden. Beim Verfahren sind die Vorschriften der Landesgesetzgebung zu beachten. In Baden-Württemberg gibt es derzeit den Nationalpark Schwarzwald.

Naturschutzgesetz Baden-Württemberg

Nationalparkgesetz Schwarzwald

Allgemeine VoraussetzungenZuständigkeit für AusweisungZuständigkeit für AufgabenVerfahrenFormBeteiligung
§ 24 BNatSchG, § 27 NatSchGLandtag§§ 60 Abs. 1, 69 NatSchG§ 27 NatSchG§ 27 NatSchG§§ 66, 67, 70 NatSchG

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