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Mediation als Weg der Konfliktlösung


A. Grundlagen
Mediation ist keine anerkannte Wissenschaftsdisziplin. Sie ist auch mit keiner konkreten Wissenschaftsdisziplin verwandt. Dies liegt daran, dass sie aus vielen Disziplinen und Geschäftsfeldern heraus gleichzeitig hervorgegangen ist und auch im Hinblick auf die Berufsbilder der Personen, welche sich mit Mediation befassen, sehr inhomogen ist (vgl. Duss-von Werdt in Haft, S. 234, Rn. 8 f.). Sie ist gegenwärtig sowohl im juristischen wie auch im psychologischen Bereich (Therapie) bekannt, ebenso in der Politik und im Management.

1. Definition
Mediation ist nach Breidenbach, S. 1 "Einschaltung eines - in der Regel neutralen - Dritten zur Vermittlung in Zwei- oder Mehrparteienkonflikten, ohne dass ihm eine Entscheidungsbefugnis zusteht." Dabei ist sie auch "ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Vermeidung oder Regulierung von Konflikten".

2. Anwendungsgebiete für Mediation
Mediation wird bzw. kann mit Erfolg auf folgenden Gebieten eingesetzt werden:
    • Familienrecht, insb. Scheidungsrecht
    • Umwelt- und Planungsrecht zur Vermeidung von Konflikten mit vielen Parteien
    • sogar im Strafrecht beim Täter-Opfer-Ausgleich
    • Wettbewerbsstreitigkeiten
    • Arbeitsrecht
    • besonders rasche Entwicklung in letzten Jahren: in der Wirtschaft (zwischen Unternehmen)
    • usw.



B. Grundsätze der Mediation

C. Die Rolle des Mediators

D. Ablauf der Mediation


CategoryKonfliktmanagement
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