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Mediation als Weg der Konfliktlösung
A. Grundlagen
1. Definition
Mediation ist nach Breidenbach, S. 1 "Einschaltung eines - in der Regel neutralen - Dritten zur Vermittlung in Zwei- oder Mehrparteienkonflikten, ohne dass ihm eine Entscheidungsbefugnis zusteht." Dabei ist sie auch "ein freiwilliges Verfahren zur außergerichtlichen Vermeidung oder Regulierung von Konflikten".
2. Anwendungsgebiete für Mediation
- Familienrecht, insb. Scheidungsrecht
- Umwelt- und Planungsrecht zur Vermeidung von Konflikten mit vielen Parteien
- sogar im Strafrecht beim Täter-Opfer-Ausgleich
- Wettbewerbsstreitigkeiten
- Arbeitsrecht
- besonders rasche Entwicklung in letzten Jahren: in der Wirtschaft (zwischen Unternehmen)
- usw.
3. Gründe für Mediation
Einige Thesen nach Breidenbach, S. 3-9:
- Es gibt nicht den statischen Konflikt, der schließlich einem Gericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sondern ein dynamisches, sich ständig veränderndes Konfliktgeschehen, das auch durch die Einschaltung eines Gerichts nicht zum Sachverhalt erstarrt. Daraus folgt, dass die gerichtliche Entscheidung bei weitem nicht die Umstände und das Entwicklungsstadium des Konflikts berücksichtigen kann, weil sie nicht flexibel genug ist. (Beispiel: Interessenlage im Konflikt geändert, so dass Zusammenarbeit plötzlich möglich)
- Die gerichtliche Entscheidung bezieht nur den rechtlich relevanten, subsumtionsfähigen Teil des Streites ein und übersetzt dadurch komplexe Wirklichkeit in entscheidbare Sachverhalte. Verhandlungen dagegen haben drei analytisch unterscheidbare Dimensionen: eine instrumentelle, eine emotionale und eine erlernte Seite des Konfliktverhaltens. Die im Konflikt verfolgten Ziele, die Emotionen werden vor Gericht nicht berücksichtigt. Wenn die Schwelle für einen Gang zum Gericht niedrig ist, kann eine interessenorientierte Konfliktlösung kaum erreicht werden. (Beispiel: Geschäftspartner ist bereit zu zahlen, jedoch nicht, wenn er keine Entschuldigung für Beleidigungen der alten Geschäftsleitung hört)
- Verhandlungen haben zwei Funktionen: Wert zu schöpfen und Wert zu verteilen. Verhandlungen über Interessen ermöglichen kooperative, wertschöpfende Lösungen. Positionsverhandlungen, wer Recht hat, gehen den kompetitiven Weg der Wertverteilung. Damit ist eine Verhandlung - auch solche mit Mediator - einer z. B. gerichtlichen Streitentscheidung insofern überlegen, als letztere nur verteilen kann. Wertschöpfung trotz oder gerade wegen eines Konflikts ist nur in einer Verhandlungslösung möglich. (Beispiel: Orange)
- Die eigenständige Qualität von Mediation ist es, kreative Interessenlösungen zu ermöglichen. Entweder arbeiten die Parteien von vornherein mit einem Dritten, um tragfähige Lösungen zu entwickeln, oder die Drittintervention des Mediators setzt dort ein, wo Verhandlungen zunächst gescheitert sind. Mit dieser Zielstellung ist die Konzentration auf Identifizierung beiderseitiger Interessen, Verbesserung der Kommunikation