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Master of Laws (LL.M.)
Studienziel
Der dreisemestrige Masterstudiengang Wirtschaftsrecht bietet eine auf wissenschaftlicher Grundlage beruhende Ausbildung, die die Absolventen befähigt, auf ausgewählten Gebieten des nationalen, europäischen und internationalen Wirtschaftsrechts und verwandten Bereichen tätig zu werden. Er fußt auf dem erfolgreichen Abschluss des Bachelor of Laws (LL.B.) oder eines gleichwertigen Studiums. Im Vordergrund stehen die Verbreiterung und Vertiefung des im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht erworbenen Wissens. Der Masterstudiengang soll die Absolventen befähigen, Probleme ihres Fachgebietes selbstständig zu lösen, und sie in die Lage versetzen, den sich ändernden beruflichen Anforderungen gerecht zu werden. Nach bestandener Prüfung wird den Absolventen der akademische Grad "Master of Laws" (LL.M.) verliehen.