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Kaufvertrag,§433 BGB

  1. Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sche verpflichtet, dem Verkäufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache zu frei von Sachmängeln und Rechtsmängeln zu verschaffen.
  1. Der Käufer ist verpflichtet ,dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
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