2.1 Revidiertes Berner Übereinkommen (RBÜ)
2.2 Welturheberrechtsabkommen (WUA)
2.3 Trade Related Intellectual Property
2.4 WIPO-Urheberrechtsabkommen WCT und WPPT
2.5 Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA
2.6 Abkommen zum Schutz von Leistungsschutzrechten
2.7 Einigungsvertrag
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Die Bedeutung der fremdenrechtlichen Bestimmungen in § 121 Abs. 1 bis 3 UrhG ist praktisch aufgrund einer Vielzahl internationaler Abkommen, auf die in § 121 Abs. 4 S. 1 UrhG verwiesen wird, gering. |
Weitere Informationen finden sich in folgenden Unterkapiteln:
2.1 Revidiertes Berner Übereinkommen (RBÜ) |
2.2 Welturheberrechtsabkommen (WUA) |
2.3 Trade Related Intellectual Property |
2.4 WIPO-Urheberrechtsabkommen WCT und WPPT |
2.5 Anti-Counterfeiting Trade Agreement ACTA |
2.6 Abkommen zum Schutz von Leistungsschutzrechten |