Die Verhinderung des Zugangs zu wesentlichen Einrichtungen (essential facility-Doktrin) stellt eine Unterfallgruppe des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch Geschäftsverweigerung (Art. 102 AEUV) dar. Im Mediensektor ist die essential facility-Doktrin trotz ihres Ausnahmecharakters von Bedeutung, da sich die Frage nach Zugangsrechten Dritter zu ausschließlich für den Rechtsinhaber geschützte Urheberrechte und Leistungsschutzrechte stellt. Die essential-facility-Doktrin führt in der praktischen Rechtsanwendung zur Schaffung von Wettbewerb mittels Änderung der Marktstruktur. Eine Reihe von Fällen des EuGH befassen sich mit diesem Themenkreis: |