I. Aufgaben |
Die Aufgaben des Insolvenzverwalters sind vielfältig. Er ist insbesondere zuständig für:
- Geltendmachung von Schadensersatz bei Verminderung der Insolvenzmasse, § 92 InsO
- Übernahme der persönlichen Haftung von Gesellschaftern während des Insolvenzverfahrens, § 93 InsO
- Übernahme der Insolvenzmasse, § 148 InsO
- Aufstellen eines Verzeichnisses der Massegegenstände, § 151 InsO
- Aufstellen eines Verzeichnisses aller bekannten Gläubiger, § 152 InsO
- Erstellen einer Vermögensübersicht des Schuldners, § 153 InsO
- Verwaltung und Prüfung der durch Gläubiger angemeldeten Forderungen, § 174ff. InsO
|
II. Bestellung |
Die Bestellung des Insolvenzverwalters
|
III. Haftung |
Die Haftung des Insolvenzverwalters
|