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Insolvenzverwalter


I. Aufgaben
Die Aufgaben des Insolvenzverwalters sind vielfältig. Er ist insbesondere zuständig für:


  • Geltendmachung von Schadensersatz bei Verminderung der Insolvenzmasse, § 92 InsO
  • Übernahme der persönlichen Haftung von Gesellschaftern während des Insolvenzverfahrens, § 93 InsO
  • Übernahme der Insolvenzmasse, § 148 InsO
  • Aufstellen eines Verzeichnisses der Massegegenstände, § 151 InsO
  • Aufstellen eines Verzeichnisses aller bekannten Gläubiger, § 152 InsO
  • Erstellen einer Vermögensübersicht des Schuldners, § 153 InsO
  • Verwaltung und Prüfung der durch Gläubiger angemeldeten Forderungen, § 174ff. InsO


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