Einführung |
Das Informationsrecht ist in besonderer Weise von Konflikten Privater geprägt, denen verfassungsrechtliche Positionen zustehen: Regelmäßig einerseits das Recht der Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), andererseits das Recht auf freie Entfaltung der Personenwürde (Art. 2 Abs. 1 GG) oder die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG). Zusätzlich relevante Grundrechte sind die Rundfunk- und Pressefreiheit sowie die Kunst und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG). |
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