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Informationsrecht


Fall 28 - Werbefotos


M betreibt einen Baumarkt und möchte diesen künftig im Internet bewerben. Auf seiner Homepage möchte M auch das Gebäude seines Unternehmens zeigen. Hierfür greift er auf eine Werbe-CD-ROM zurück, die der Grafiker und Fotograf F für ihn geschaffen hat. Diese enthält neben Werbetexten auch Fotos des Gebäudes. F hat die für M produzierte CD-ROM in einer Auflage von 600 Stück „versandfertig“ an M geliefert. Sie vereinbarten, dass die CDs für die Verteilung an Kunden des M bestimmt sind. Zu seinem Ärger muss M feststellen, dass F die CD mit einem Kopierschutz versehen hat. Er wendet sich deshalb an den Hacker H, dem es gelingt, den von F benutzten Kopierschutz durch ein Computerprogramm zu umgehen. Anschließend stellt M die auf der CD befindlichen Fotos auf seine Homepage. Den F hatte er diesbezüglich nicht um Erlaubnis gefragt.

F möchte wissen, ob er von M Unterlassung und Schadensersatz nach dem Urhebergesetz verlangen kann.


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