Informationsrecht
Fall 13 - PVR
Das Sendeunternehmen RTL strahlt u.a. das Fernsehprogramm „RTL” aus. Das Unternehmen X bietet seit dem 10. 3. 2005 auf der Internet-Seite „www.shift.tv” unter der Bezeichnung „Shift.TV” einen „internetbasierten Persönlichen Videorecorder” („PVR”) zur Aufzeichnung von Fernsehsendungen an. X empfängt über Satelliten-Antennen die in Deutschland frei empfangbaren Sendesignale mehrerer Sendeanstalten, darunter das Programm der Kl. Ein bei X registrierter Kunde kann aus diesen Programmen über eine elektronische Programmzeitschrift Sendungen auswählen. Die Sendungen werden auf dem „Persönlichen Videorecorder” des Kunden abgespeichert. Dabei handelt es sich um einen Speicherplatz bestimmter Größe auf dem Festplattenverbund von X, der ausschließlich diesem Kunden zugewiesen ist. Der Kunde kann die auf dem „PVR” aufgezeichneten Sendungen über das Internet von jedem Ort auf der Welt und zu jeder Zeit beliebig oft ansehen. Verletzt X ein RTL zustehendes Recht der öffentlichen Zugänglichmachung? |
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