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Hinweise zur Gestaltung von Studien- und Abschlussarbeiten an der Fakultät Informatik der FH Schmalkalden


Inhalte von Prof. Dr. Uwe Hettler (Fassung vom 25.09.2012)

Inhalt


1. Einleitung
2. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit
3. Thema
4. Umfang
5. Anmeldung
6. Abgabe der Arbeit
7. Koreferent
8. Kolloquiumstermin
9. Kolloquium
10. Formalien zur schriftlichen Arbeit
11. Sprachliche Gestaltung
12. Aufbau
13. Gliederung
14. Quellenangaben sind Pflicht
15. Zitierweise
16. Literaturverzeichnis
17. Fußnoten
18. Möglichkeit der Kurzzitierweise in den Fußnoten
19. Für alle Quellen ist zu beachten
20. Literaturhinweis
21. Gestaltung des Deck- oder Titelblatts bei Studienarbeiten
22. Gestaltung des Deck- oder Titelblatts bei Abschlussarbeiten
23. Ehrenwörtliche Erklärung
24. Bewertungsschema Seminar-, Abschlussarbeit


1. Einleitung


Die vorliegenden Hinweise sollen als grobe Richtlinie dienen. Sie enthalten wesentliche Gestaltungsregeln für das Abfassen wissenschaftlicher Arbeiten, ohne Vollständigkeit zu beanspruchen. Es empfiehlt sich, ergänzende Veröffentlichungen, z.B. die in den Literaturhinweisen angeführten Werke zu Rate zu ziehen.


2. Funktion einer Studien- oder Abschlussarbeit


Mit der Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit (Diplomarbeit, Bachelor- oder Masterarbeit) soll der Nachweis erbracht werden, dass ein gestelltes Thema in begrenzter Zeit und Raum (maximale Seitenzahl) wissenschaftlich bearbeitet werden kann. Hierzu ist erforderlich, sich der anerkannten wissenschaftlichen Methoden zu bedienen sowie die einschlägige wissenschaftliche Literatur zu sichten, auszuwerten und systematisch zu verarbeiten. Die Ausführungen sind nachvollziehbar zu begründen und so darzustellen, dass sie für einen gebildeten Leser im entsprechenden Studiengang verständlich sind.

Sofern die eigene Meinung geäußert wird, darf diese keine "Glaubensäußerung" darstellen, sondern muss sich mit einer nachvollziehbaren Argumentation aus den Ausführungen ergeben.


3. Thema


Das Thema einer Arbeit wird mit dem Betreuer vereinbart. Nach der Anmeldung der Arbeit darf es nicht mehr geändert werden.

Die Arbeit handelt ausschließlich das Thema ab. Ausführungen, die über das Thema hinausgehen, sind überflüssig und zu vermeiden. Begründete und sinnvolle Einschränkungen des Themas sind möglich, allerdings in der Arbeit so zu erläutern, dass der Betreuer vom Sinn und Zweck der Eingrenzung überzeugt wird.


4. Umfang


Der Umfang einer Studien- oder Abschlussarbeit bemisst sich nach dem Seitenumfang des Inhaltsteils, der nach der Gliederung mit der Einleitung beginnt und mit dem Fazit oder Ausblick endet. Die Gliederung, das Abbildungs- und Literaturverzeichnis, sowie der Anhang werden nicht zum Seitenumfang hinzugerechnet. Der Seitenumfang einer Studienarbeit soll 15 Textseiten, der einer Bachelorarbeit 35 Textseiten und der einer Master- oder Diplomarbeit 70 Textseiten (inklusive Abbildungen) nicht überschreiten (+/- 10%). Abbildungen im Inhaltsteil sind ein normales Darstellungselement und zählen somit zur Umfangbeschränkung mit hinzu. Aus Platzgründen können Abbildungen in den Anhang übernommen werden, wobei man sich vor Augen halten muss, dass hierdurch der Lesefluss erschwert wird. Aufgrund der Wahlmöglichkeiten, den Zeilenabstand einzeilig bis 1,5zeilig gestalten zu können, hat man Gestaltungsmöglichkeiten, den maximalen Seitenumfang bei einer drohenden Überschreitung einzuhalten.

Die Beschränkung des Umfangs, die begründete Themeneingrenzung und eigene Schwerpunktsetzungen sind wesentliche Bestandteile jeder wissenschaft-3 lichen Arbeit und wichtiges Beurteilungskriterium. Eine sehr gute wissenschaftliche Arbeit zeichnet sich also nicht schon durch einen größeren Umfang gegenüber einer guten oder befriedigenden aus. Meistens liegt die Herausforderung darin, die wesentlichen Inhalte eines breiten Themas erschöpfend auf einem begrenzten vorgegebenen Raum abzuhandeln. Getreu nach dem Motto: „In der Kürze und Prägnanz liegt die Würze.“


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