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grenzüberschreitende Vergabe durch Gemeinden


A. Problembeschreibung
Bei Projekten, die durch benachbarte Gemeinden auf unterschiedlichen Seiten von innergemeinschaftlichen Grenzen realisiert werden, stellt sich regelmäßig die Frage, wie Vergabe von Aufträgen dieser Gemeinden zu erfolgen hat. Zwar beruhen die vergaberechtlichen Regelungen in allen Ländern der EG auf gleicher Grundlage (v. a. auf den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG, Quellenangaben siehe unten), jedoch beschränken sich die nationalen Rechtsordnungen sehr selten auf wörtliche Umsetzung der Richtlinien. Die Richtlinien stellen von der Konzeption her lediglich den "kleinsten gemeinsamen Nenner" dar, weshalb eine Abweichung von diesen in vielerlei Hinsicht nicht nur unvermeidbar, sondern gar erwünscht ist - um höheren Schutzstandard für zahlreiche Güter zu erreichen. Dies gilt auch für das Vergaberecht, auch am hier behandelten Beispiel Polen und Deutschland.

B. Rechtsakte und Rechtsquellen, die für Lösung in Betracht kommen

1. Polnisches Recht
- Gesetz Vergaberecht
    • Verordnung, die aufgrund des Art. 11 Abs. 8 PrZamPubl ergangen ist.

2. Europarecht
Vergaberichtlinien:
Spezielle europäische Regelungen betreffend Verkehr:

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