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Kapitalausstattung der GmbH
Regeln der Kapitalerhaltung bei Gründung und Kapitalerhöhung
Das GmbHG enthält zahlreiche Regelungen, die im Hinblick auf das Kapital der Gesellschaft ein Schutzsystem im Rahmen des sog. Grundsatzes der Kapitalerhaltung statuieren. Zu den wichtigsten Bestandteilen dieses Systems gehören folgende Regeln:
Vgl. dazu folgendes Fallbeispiel sowie § 7 GmbHG und § 19 Abs. 1 GmbHG.
B. Inwiefern eine verdeckte Sacheinlage zur Erfüllung der Einlagepflicht führen kann
Vgl. dazu auch das o. g. Fallbeispiel sowie die Vorschrift des § 19 Abs. 4 GmbHG.