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V. Inhalt und Grenzen des Markenrechts
1. Wirkungen der Marke
a) Positiver Inhalt der Marke
Benutzungsbefugnisse, die allein dem Berechtigten zustehen sind:
- nur dem Inhaber der Marke ist es gestattet die geschützte Marke für seine Waren/Dienstleistungen zu benutzen
- gilt für alle Markenkategorien
Erschöpfung von Benutzungsbefugnissen
- Schutzzweck der vorgenannten Benutzungsbefugnisse darf sich nicht zur „Verkehrsbelästigung“ entwickeln
- das bedeutet: wurde ein markenrechtlich geschützter Gegenstand vom Markeninhaber – oder legitimierten Dritten (z.B. Lizenznehmer) – in Verkehr gebracht, dann ist das Markenrecht in Bezug auf dieses Produkt verbraucht (erschöpft).
Beispiel: T-Shirt-Hersteller X vertreibt seine Modekollektion unter dem Namen TedHardy über verschieden Großhändler. Ebay-Verkäufer B kauft bei einem der Großhändler Teile der Kollektion und vertreibt diese weiter über die Auktionsplattform. Ein Zugriff (bspw. in Form eines Unterlassungsanspruchs) des Herstellers X gegen B scheidet mangels Erschöpfung aus. |
b) Negativer Inhalt der Marke
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GewRSMarkenWirkung.jpg | 2023-10-06 18:36 | 84Kb |