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Version [19141]

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VI. Gebrauchsmusterrecht im Rechtsverkehr


1. Vererbung


2. Übertragung

3. Gebrauchsmusterlizenzen
  • keine Unterschiede zum Patentrecht (vgl. vgl. § 22 Abs. 1 S. 2 GebrMG sowie unter 3. Patentlizenzen)


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