Forschungsdatenbank: Fakultät Wirtschaftsrecht
Die Fachhochschulen erfüllen ihre Aufgaben nach den Sätzen 2 und 3 durch anwendungsbezogene Lehre und entsprechende Forschung." (§ 5 Abs. 1 S. 4 ThürHG). Dass Forschung zur Tätigkeit von Fachhochschulen und Fachhochschullehrern unabdingbar gehört und sie daher auch an der Wissenschaftsfreiheit des Art. 5 Abs. 3 GG teilnehmen, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 13.4.2010 (1 BvR 216/07) ausdrücklich festgehalten:
"Heute gestattet die Mehrheit der Bundesländer in ihren Hochschulgesetzen den Fachhochschulen nicht lediglich zu forschen, Forschung wird den Fachhochschulen vielmehr als Aufgabe, teilweise sogar ohne funktionale Bindung an ihren Ausbildungsauftrag, ausdrücklich zugewiesen (…). Damit haben sich auch die dienstrechtlich vermittelten Aufgaben von Fachhochschullehrern inhaltlich erweitert. Allein das höhere Lehrdeputat und der daraus folgende geringere Freiraum für Forschung kann die Berufung des Fachhochschullehrers auf die Wissenschaftsfreiheit nicht ausschließen."
Die Fakultät Wirtschaftsrecht fühlt sich der Erfüllung ihrer Forschungsaufgabe in vielfältiger Weise verpflichtet. Die Lehrenden forschen in der gesamten Breite des Wirtschaftsrechts und den angrenzenden Gebieten der Ökonomie. Die Spannbreite von Forschungsaktivitäten reicht von Steuerrecht über Gesellschaftsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Kreditwesenrecht, Datenschutz und Datensicherheit, Recht der Informationsgesellschaft, Gewerblichem Rechtsschutz und Urheberrecht, Recht der Unternehmensnachfolge bis hin zum Sanierungsmanagement. Die Fakultät fördert durch kooperative Promotionsverfahren mit juristischen Fakultäten an Universitäten den wissenschaftlichen Nachwuchs. Der Aufbau eines Forschungsschwerpunkts zum Recht der mittelständischen Netzwirtschaft ist in der Planungsphase.
Förderprogramme und Forschungsschwerpunkte:
Thüringer Landesprogramm "ProDigital"
Forschungsschwerpunkt "Rechtsordnung der nachindustriellen Wirtschaft und Gesellschaft - Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Standardisierung (RNWG)"
Themen:
Allgemeines Zivilrecht
Wirtschaftsprivatrecht und Unternehmensrecht
Wissenschaftliche Arbeitsgebiete
Allgemeine Rechtsgeschäftslehre
Leistungsstörungsrecht
Kaufvertragsrecht
Gesellschaftsrecht
Zivilrecht in der allgemeinen Rechtsordnung
Zivilrecht und Politik
Urteile von BGH, OLG Stuttgart und OLG Düsseldorf führten in den Jahren 1998/1999 zu der Situation, dass die Anbieter von 0190-Diensten vor mehrere Probleme gestellt wurden. Mit der pauschalen Würdigung der Gerichte Erotikdienste als sittenwidrig einzustufen, sah man sich mit einer neuen Ausgangslage konfontiert. Die Autoren geben in ihrem Aufsatz zu dieser Problematik zunächst einen Überblick über die verschiedenen vorhandenen Typen der Erotik- und Nichterotik-Dienstleistungen bevor sie sich im Anschluss ausführlich mit den Urteilen auseinandersetzen. Dabei werden sowohl Fehlbeurteilungen durch die Gerichte aufgezeigt als auch die Folgen rechtstheoretischer und praxisrelevanter Natur erörtert. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit § 138 BGB, die Darstellung der bestehenden Vertragsmodelle zwischen den unterschiedlichen Anbietern und zum Endkunden sowie die Behandlung von möglichen prozessualen Problemen runden den Beitrag ab.
In dem Gutachten, dass auch der MMR als Beilage zugeteilt wurde, wird von den Autoren die Frage geklärt, inwieweit die Deutsche Telekom AG (DTAG) mit Fakturierung, Lastschrifteinzug und Inkassierung gesetzlichen Pflichten nachkommt, welche rechtlichen Alternativen es zu dieser Praxis gibt und welche Auswirkungen eine Änderung der bisherigen Situation für Nutzer und den Telekommunikations-Markt (TK-Markt) hat. Dabei gehen die Autoren auf die unterschiedlichen vorhandenen Dienstleistungsangebote ein, die im Bereich des TK-Markts von verschiedenen Anbietern den Kunden bereitgestellt werden. Es wird übersichtlich dargestellt, welche bestehenden Vertragsgrundlagen und -typen durch die neuen Verträge ersetzt und modernisiert werden sollen, und wo hierbei rechtliche und praxisrelevante Probleme für die verschiedenen Parteien liegen.
- Müller, Rechte des Verkäufers; Kommentierung der §§ 436, 448, 449, 452, 453 BGB n.F.,in: Hoeren/Martinek (Hrsg.), Systematischer Kaufrechts-Kommentar (2002)
Der Autor kommentiert für die Praxis sehr relevante Normen des Schuldrechts in seinem Beitrag. Dabei macht er in kurzer und prägnanter Weise klar, was die relevanten Erfordernisse bei einem Grundstücksverkauf (§ 436 BGB) sind und stellt verständlich das Wesen und die Verfahrensweise hinsichtlich des Eigentumsvorbehalts (§ 449 BGB) dar. Des Weiteren werden die Voraussetzungen aufgezeigt und erläutert, die die Kosten bei Übergabe betreffen (§ 448 BGB). Letztlich zeigt er in einer übersichtlichen Beschauung der § 452 BGB und § 453 BGB das Wesen des Schiffs- und Rechtskaufs auf, und nimmt bei all seinen Kommentierungen Bezug auf die - für Praktiker relevante - aktuelle Rechtsprechung.
- Saar/Müller, 35 Klausuren aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht mit Lösungsskizzen, München 2006
Der Autor setzt sich mit dem Begriff der "Heimat" als Schutzgut und Rechtsbegriff auseinander. Dabei wird sowohl die mögliche Verankerung des Heimatbegriffs im Verfassungsrecht untersucht, der Schwerpunkt aber auf die Betrachtung dessen im Zivilrecht gelegt. Anhand der §§ 7-11, 24, 269, 270 BGB oder §§ 364, 369 HGB werden die räumliche und psysich-geistige Dimension des Heimatbregiffs im geltenden Zivilrecht dargestellt. Letztlich zeigt der Autor bspw. anhand des Territorialitätsprinzips, das sich zum Universalitätsprinzip wandeln könnte, aber auch anhand gerichtlich geltender Zuständigkeiten schon bestehende und künftig aufkommende Probleme auf, die eine voranschreitende Globalisierung und im Umkehrschluss daraus folgende Entheimatlichung des Zilvrechts mit sich bringen kann.
Urheberrecht
Wissenschaftliche Arbeitsgebiete
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
Werkbegriff
Schrankenregelungen
Verwertungsgesellschaften
Urheberrecht und Wettbewerbsrecht
Wichtige Veröffentlichungen
- Schierholz/Müller, Der Herausgeber im Urheberrecht, in: Loewenheim (Hrsg.): Festschrift für Wilhelm Nordemann zum 70. Geburtstag (2003)
In ihrem Beitrag zur Festschrift gehen die Autoren auf die bis dato wenig erforschte Stellung des Herausgebers im Urheberrecht ein. Dabei widmen sie sich zunächst der Begriffsklärung des Herausgebers. Die Darstellung der verlagstechnischen Funktion des Herausgebers, die Betrachtung der urheberrechtlichen Stellung hinsichtlich der Anforderungen an ein Sammelwerk sowie die Auseinandersetzung mit eigenen möglichen Persönlichkeits- und Verwertungsrechten als auch den Rechten des nicht urheberrechtlichen Herausgebers, machen hier einen Schwerpunkt aus. Des Weiteren wird darauf eingegangen, wie das Verhältnis zwischen Herausgeber und Autor bezüglich zulässiger inhaltlicher Änderungen geprägt sein kann. Auch mögliche inhaltliche Differenzen zwischen den Parteien werden aufgezeigt. Letztlich rundet der Teil über die Betrachtung des Verhältnisses von Herausgeber zu Verleger den Beitrag ab, indem auch hier auf typische auftretende Probleme, wie das Einigwerden über die Beendigung oder Fortführung einer Sammlung, der Haftung zu Dritten oder auch der Veröffentlichung von konkurrierenden Werken, eingegangen wird.
Im Rahmen der Kommentierung und Beurteilung von Urheberrecht im digitalen Zeitalter, geht der Autor in seinem Beitrag ausführlich auf die Bedeutung von Verwertungsgesellschaften in der Gegenwart ein. Dabei werden zunächst die rechtspolitischen Argumente für das Bestehen der Verwertungsgesellschaften gewürdigt, bevor auch den Gegenstimmen genügend Raum geboten wird. Er zeigt des Weiteren die Auswirkungen von zunehmender Digitalisierung und Globalisierung auf. Welche Probleme treten für Verwertungsgesellschaften insbesondere bei der Umstellung von analogem zu digitalem Gerät auf? Im Rahmen dessen nimmt der Autor Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von Digitalisierung, angefangen bei Werken der Musik, über Filmwerke bis hin zu elektronischen Ausgaben von Printmedien. Letztlich runden eine detaillierte Auseinandersetzung mit der territorialen Organisation der verschiedenen Verwertungsgesellschaften (deutsche, europäische und internationale) sowie die Darstellung und Behandlung bestehender Wahrnehmungsverträge den umfassenden Beitrag ab.
Informationsrecht
Wissenschaftliche Arbeitsgebiete
Urheberrecht in der Informationsgesellschaft
Kennzeichenrecht im Internet
Datenschutz und Datensicherheit
Digitale Geschäfts- und Verwaltungsprozesse
Mailmanagement
Wichtige Veröffentlichungen
Sind online zur Verfügung gestellte Informationen Produkte i.S.d. ProdHaftG? Die Autoren gehen in dem Artikel der Frage nach, ob die fehlende Körperlichkeit der Information hinsichtlich der Einordnung als Produkt eine Rolle spielt. Dabei stellen sie die bis dahin vorhandenen Lösungsansätze übersichtlich dar und geben in einem zweiten Schritt eigene Lösungsvorschläge zur Behandlung dieses Problems.
In dem Gutachten, dass auch der MMR als Beilage zugeteilt wurde, wird von den Autoren die Frage geklärt, inwieweit die Deutsche Telekom AG (DTAG) mit Fakturierung, Lastschrifteinzug und Inkassierung gesetzlichen Pflichten nachkommt, welche rechtlichen Alternativen es zu dieser Praxis gibt und welche Auswirkungen eine Änderung der bisherigen Situation für Nutzer und den Telekommunikations-Markt (TK-Markt) hat. Dabei gehen die Autoren auf die unterschiedlichen vorhandenen Dienstleistungsangebote ein, die im Bereich des TK-Markts von verschiedenen Anbietern den Kunden bereitgestellt werden. Es wird übersichtlich dargestellt, welche bestehenden Vertragsgrundlagen und -typen durch die neuen Verträge ersetzt und modernisiert werden sollen, und wo hierbei rechtliche und praxisrelevante Probleme für die verschiedenen Parteien liegen.
- Müller, Internet-Verträge mit Inhalte-Dienstleistungen, in: Schuster (Hrsg.), Vertragshandbuch Telemedia (2001)
Die Autoren (Piepenbrock/ Müller) gehen in dem Handbuch zunächst ausführlich auf die Materie der Verträge über besonderen Netzzugang ein, u.a. auf die Behandlung des Zusammenschaltungsvertrags im Festnetz, im Mobilfunk und auf Verträge über den Zugang zu Teilnehmerschlussleitungen. Hierbei erfolgt auch eine detaillierte Herausarbeitung praxisrelevanter Erfordernisse an diese Verträge und eine Darstellung der möglichen Probleme. Des Weiteren bieten Schuster/ Müller eine ausführliche Aufarbeitung des Web-Hostings, einschließlich der Grundlagen eines Web-Hostingsvertrags inklusive dessen konkreter Gestaltung und dessen Inhalt, wie insbesondere die Haupt- und Nebenpflichten, bis hin zu Gewährleistung und Haftung. Letztlich widmet sich der Autor einer umfangreichen Darstellung der Internet-Verträge mit Inhalte-Dienstleistungen, insbesondere der beiden Vertragstypen des Lizenzvertrags (einschließlich der, wie Untertypen Urheberrechtsvertrag, Markenlizenzverträgen, einzelne weitere Vertragstypen wie Uploading-Vertrag, Content-Vertrag oder Datenbanklizenzvertrag) und des Nutzervertrages (einschließlich Untertypen, wie Content-Provider-Verträge, Downloading-Vertrag oder auch hier der Uploading-Vertrag).
- Piepenbrock/Müller, Rechtmäßigkeit der UMTS-Versteigerung, in: Piepenbrock/Schuster, UMTS-Lizenzen (2001)
Anno 2002 war eine schwierige Zeit für TK-Unternehmen. In Anbetracht der Situation von Insolvenzen mehrerer TK-Unternehmen, zeigt der Autor im Artikel auf, welche Besonderheiten sich für den Insolvenzverwalter, aber auch die Gläubigerseite bei der Abwicklung bestehender Verträge ergeben können. Am Beispiel mehrerer in der Praxis geschlossenen Verträge, wie denen über besondere Netzzugänge, Infrastrukturvertäge oder auch Endkunden- und Resellervertägen, werden die besonderen Wirkungen und Problemstellungen der §§ 103 ff. InsO dargestellt, denen sich Insolvenzverwalter, Schuldner und Gläubiger stellen müssen.
Die Autoren gehen in ihrem Werk sehr praxisnah auf die verschiedenen Schwierigkeiten ein, die bei der Gestaltung von Internetproviderverträgen auftreten können. Durch die ausführliche Darstellung der möglichen Vertragsvarianten und den dazu gelieferten Kommentierungen können sowohl Theoretiker, die an der Materie interessiert sind, vor allem aber auch Praktiker, die nach Vorlagen und Ideen zur Vertragsgestaltung suchen, hier fündig werden.
Anhand der Entscheidung des BGH wird durch den Autor dargestellt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, sondern auch hier der Verbraucherschutz gilt. Am besonderen Beispiel der ebay-Entscheidung wird klar gemacht, warum der § 312 d Abs. 1 BGB trotz der Ausnahmeregel des § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB gilt. Neben der theoretischen Betrachtung bietet der Autor auch einen praxisorientierten Blick in die Gegenwart und Zukunft dieser Rechtsmaterie.
Angesichts der aufstrebenden Unternehmen, die die momentane Hoheitsstellung der ICANN bezüglich der Vergabe von Adressierungen im Internet durch alternative eigene Systeme durchbrechen wollen, stellt der Autor die vorherrschende Praxis dar. Er geht auf die Funktionsweise der verschiedenen Adressierungssysteme ein, dem DNS-System der ICANN auf der einen Seite und denen der Konkurrenzunternehmen auf der anderen. Darüber hinaus wird die ICANN unter kartellrechtlichen Voraussetzungen eingeordnet und aufgezeigt, inwiefern sie mitunter kartellrechtlich dazu gezwungen sein könnte, ihre Einrichtungen den Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag, der Kommentierung zum MarkenG, umfassend mit dessen Rechtsnormen. Er geht im Rahmen seiner Kommentierung sowohl auf die allgemeinen Probleme und Fragestellungen der Normen des MarkenG ein, hat aber auch immer den Fokus auf die -titelgebende- Materie des Rechts der elektronischen Medien und den damit verbundenen Fragen und Problemen im Markenrecht gerichtet.
Im Rahmen der Kommentierung und Beurteilung von Urheberrecht im digitalen Zeitalter, geht der Autor in seinem Beitrag ausführlich auf die Bedeutung von Verwertungsgesellschaften in der Gegenwart ein. Dabei werden zunächst die rechtspolitischen Argumente für das Bestehen der Verwertungsgesellschaften gewürdigt, bevor auch den Gegenstimmen genügend Raum geboten wird. Er zeigt des Weiteren die Auswirkungen von zunehmender Digitalisierung und Globalisierung auf. Welche Probleme treten für Verwertungsgesellschaften insbesondere bei der Umstellung von analogem zu digitalem Gerät auf? Im Rahmen dessen nimmt der Autor Bezug auf die unterschiedliche Behandlung von Digitalisierung, angefangen bei Werken der Musik, über Filmwerke bis hin zu elektronischen Ausgaben von Printmedien. Letztlich runden eine detaillierte Auseinandersetzung mit der territorialen Organisation der verschiedenen Verwertungsgesellschaften (deutsche, europäische und internationale) sowie die Darstellung und Behandlung bestehender Wahrnehmungsverträge den umfassenden Beitrag ab.
- Müller, Medienkartellrecht, in: Wandtke, Praxishandbuch Medienrecht (2013)
Der Autor stellt umfassend den speziellen Bereich des Medienkartellrechts dar. Dabei geht er zunächst auf die allgemeinen Grundzüge des Kartellrechts ein, indem er die kartellrechtlichen Regulierungsinstrumentarien (Marktabgrenzung, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Fusionskontrolle, Verhinderung einer marktbeherrschenden Stellung) prägnant aufzeigt und erläutert. In einem weiteren Schritt wird ausführlich unter Bezug der aktuellen Rechtsprechung und unter der Berücksichtigung der aufgezeigten Regulierungsbestimmungen das Kartellrecht für die klassischen Medien (wie Buchdruck, Zeitschriften, Musikproduktion und –vertrieb) behandelt. Letztlich widmet sich der Autor dem Kartellrecht der Internetökonomie und geht hier auf die Besonderheiten ein, wie sie u.a. bei den Marktplätzen (B2B-Marktplatz, Märkte für Internetinhalte, etc.) auftreten können, und macht dies anhand von Beispielen aus der Praxis für die interessierten Leser greifbar und verständlich. Er orientiert sich dabei
sowohl an den nationalen (u.a. GWB) als auch an den immer wichtiger werdenden europäischen Rechtsnormen (wie AEUV, FKVO).- Aufderheide/Müller, Wettbewerbspolitik und Kartellrecht in der Internetökonomie (voraussichtlich 2014)
Unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten zeigt der Autor in seinem Artikel auf, inwieweit die Internetökonomie Problemen unterliegt. Den Schwerpunkt bildet dabei die Veranschaulichung der verschiedenen Barrieren, die auftreten können, wenn man eine räumliche Marktabgrenzung von Internetgeschäft vornehmen möchte, unabhängig, ob es sich um hybride oder Online-Produkte handelt.
- Dick/Bieberbach/Freyboth, "eGovernment - Ausgewählte Rechtsgrundlagen", 2. überarbeitete und ergänzte Auflage, HVH Hallesches Verlagshaus, 2006, 318 S. (ISBN 978-3-938044-01-8)
- Dick, "Archivierung für 1000 Jahre?", Zeitschrift 'Kommune 21' I/2007, S. 30/31 (ISSN 1618-2901)
- Dick/Brauer, "Digitale Archivierung", HVH Hallesches Verlagshaus, 2007, 248 S. (ISBN 978-3-938044-04-9)
- Dick/Karls: "Organisation - Führung - Verwaltungstechnik" Thüringer Verwaltungsschule, 2008, 351 S. (ISBN 978-3-940091-12-3)
Insolvenz- und Sanierungsrecht
Veröffentlichungen
Anno 2002 war eine schwierige Zeit für TK-Unternehmen. In Anbetracht der Situation von Insolvenzen mehrerer TK-Unternehmen, zeigt der Autor im Artikel auf, welche Besonderheiten sich für den Insolvenzverwalter, aber auch die Gläubigerseite bei der Abwicklung bestehender Verträge ergeben können. Am Beispiel mehrerer in der Praxis geschlossenen Verträge, wie denen über besondere Netzzugänge, Infrastrukturvertäge oder auch Endkunden- und Resellervertägen, werden die besonderen Wirkungen und Problemstellungen der §§ 103 ff. InsO dargestellt, denen sich Insolvenzverwalter, Schuldner und Gläubiger stellen müssen.
Wettbewerbs- und Kartellrecht
Wissenschaftliche Arbeitsgebiete
Kartellrecht und Innovationsrechte (Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht)
Kartellrecht in der Informationsgesellschaft
Medienkartellrecht
Marktabgrenzung
Failing-Firm-Doctrine/Sanierungsfusionen
Essential-Facility-Doctrine
Wichtige Veröffentlichungen
Die beiden Autoren gehen in ihrem Artikel auf die verschiedenen Modelle der Entgeltermittlung ein, die nach § 19 Abs. 4 Nr. 4 GWB möglich wären. Sowohl die Betrachtung des aktuellen Standes der Lehre als auch die behördliche und gerichtliche Praxis werden im Hinblick auf ihre Entgeltmodelle bei der Kompensation des Zugangs zu Netz- oder anderen Infrastruktureinrichtungen überprüft. Im Rahmen dessen wird auch der Problematik der sektorspezifischen Regelungen die angemessene Wichtigkeit beigemessen.
Angesichts der aufstrebenden Unternehmen, die die momentane Hoheitsstellung der ICANN bezüglich der Vergabe von Adressierungen im Internet durch alternative eigene Systeme durchbrechen wollen, stellt der Autor die vorherrschende Praxis dar. Er geht auf die Funktionsweise der verschiedenen Adressierungssysteme ein, dem DNS-System der ICANN auf der einen Seite und denen der Konkurrenzunternehmen auf der anderen. Darüber hinaus wird die ICANN unter kartellrechtlichen Voraussetzungen eingeordnet und aufgezeigt, inwiefern sie mitunter kartellrechtlich dazu gezwungen sein könnte, ihre Einrichtungen den Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Die Autoren gehen in ihrem Aufsatz unter kartellrechtlicher Berücksichtigung auf die mögliche Handhabung von Geheiminformationen in einer immer mehr vernetzten Welt ein. Sie zeigen auf, welche Probleme der immer stärker fortschreitende Drang nach Transparenz für Unternehmen, Verbraucher und die Institutionen, die es letztlich auf rechtliche Konformität zu prüfen haben, mit sich bringt.
- Müller, Medienkartellrecht, in: Wandtke, Praxishandbuch Medienrecht (2013)
- Aufderheide/Müller, Wettbewerbspolitik und Kartellrecht in der Internetökonomie (voraussichtlich 2014)
Unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten zeigt der Autor in seinem Artikel auf, inwieweit die Internetökonomie Problemen unterliegt. Den Schwerpunkt bildet dabei die Veranschaulichung der verschiedenen Barrieren, die auftreten können, wenn man eine räumliche Marktabgrenzung von Internetgeschäft vornehmen möchte, unabhängig, ob es sich um hybride oder Online-Produkte handelt.
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