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Fallbeispiel 4 - Comicfiguren
Geschäftsfähigkeit
A. Sachverhalt
Der neunjährige Klaus (K) ist großer Fan der Action-Serie „Killer-Heros“.
Als er auf dem Heimweg von der Schule in einem Spielzeugladen eine streng limitierte Auflage der Figuren seiner Comic-Helden zum Kaufpreis von 29,99 € sieht, ist er hellauf begeistert. Da er auf jeden Fall verhindern möchte, dass ihm jemand diesen „Schatz“ wegschnappt, beschließt er die Figuren sofort mit nach Hause zu nehmen. Bezahlen möchte K diese mit seinem Taschengeld. Da er an diesem Tag kein Geld mit sich hat, erklärt er dem Verkäufer (V), dass er die 29,99 € am nächsten Tag vorbei bringen werde. V zeigt sich einverstanden. Am nächsten Tag macht sich K auf den Weg, um die Figuren bei V zu bezahlen. Unterwegs trifft er jedoch auf seinen Freund (F), der ihn stattdessen zu einem gemeinsamen Fernsehnachmittag überredet. Als er am Abend nach Hause kommt, hat K die ausstehende Zahlung an V völlig vergessen. Als K nichts mehr von sich hören lässt, wendet sich V an dessen Eltern. Diese erklären dem V, dass sie die Begeisterung ihres Sohnes für die Serie „Killer-Heros“ nicht teilen und daher mit dem Kauf der Figuren nicht einverstanden sind. Sie versprechen dem V dafür zu sorgen, dass K ihm die Figuren zurückgibt.
V ist über das Verhalten der Eltern empört – schließlich hätte K doch das Taschengeld von ihnen bekommen. V möchte nicht die Figuren zurück, sondern den Kaufpreis.
B. Frage
Hat V einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 29,99 € gegenüber K?
Fallabwandlung 1
K ist 5 Jahre alt.
Fallabwandlung 2
K ist 17 Jahre alt. Als er den Kaufpreis nicht wie vereinbart am nächsten Tag vorbei bringt und V sich an dessen Eltern wenden möchte, sind diese verreist. K möchte die Figuren noch immer unbedingt behalten, in 4 Tagen hat er Geburtstag.
Was kann V tun um an sein Geld zu kommen?