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Verpflichtungsklage
Fall 12 b
Ulli stellt einen Bauantrag für ein Bürogebäude. Sein Antrag wird von dem zuständigen Bauamt gemäß § 75 I LandesBauO abgelehnt. Begründet wird dies damit, dass die nach § 6 I LandesBauO erforderlichen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück nicht eingehalten seien. Ulli erhebt Widerspruch. Dieser wird von der Widerspruchsbehörde mit einem am 25.2.2009 zugestellten Widerspruchsbescheid als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin erhebt Ulli am 20.3.2009 Klage zum Verwaltungsgericht.
Frage: Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Hinweis 1: Das Gericht stellt fest, dass die Abstandsflächen eingehalten werden.
Hinweis 2: § 75 I 1 LandesBauO lautet: „Die Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegen stehen.“
§ 6 I 1 LandesBauO lautet: „Vor Außenwänden von Gebäuden sind Flächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten (Abstandsflächen).“