Version [31035]
Dies ist eine alte Version von FallTinkerBell erstellt von MartinEbert am 2013-06-16 09:06:52.
FALL 6 Der "Tinkerbell"-Schrank
Thema: Sachmängel Leistungsstörungsrecht
Grundfall
Die Liebe zwischen B und seiner Sabrina (S) ist mittlerweile so groß geworden, dass sie nicht mehr ohne einander sein können. Zwar tut es dem B in der Seele weh, aber die Trennung von der Schmalle-WG ist wohl unabwendbar. Im Zuge dieser neuen Entwicklung waren B und S auch schon unterwegs, um einen neuen Schrank zu kaufen, der den gemeinsamen Anforderungen an den neuen Haushalt gerecht werden soll. Fündig geworden sind sie dabei beim schwedischen Kaufhaus Smörebrödd. Es soll der Schrank "Tinkerbell" werden.
Nach einer Woche Bedenkzeit kauft B den Schrank und nimmt ihn gleich, auf dem von O ausgeliehenen Hänger, mit zur neuen Wohnung, um ihn dort aufzubauen. Da warten bereits A und C, die den B zwar schon jetzt vermissen, aber ihm den Abschied auch vergolden wollen. Davon abgesehen, sind beide, wie auch B, erfahrene Smörebrödd-Hobbyaufbauer - immerhin haben sie ihre Studenteneinrichtung auch zu 50 Prozent aus Smörebrödd-Produkten zusammengestellt.
Beim Aufbau bemerken sie allerdings, dass "Tinkerbell" wohl eher zur "Problem-Zone" wird. Die Anleitung ist mehr als kryptisch. Teile, die nicht aufgeführt sind, haben sie als Zubehör im Umfang, andere, die sie laut Anleitung bräuchten, sind nicht mitgeliefert worden. Nach 3 Stunden steht fest: "Tinkerbell" ist so nicht für die 3 Freunde zu stemmen.
S kann das Elend der drei nicht mehr mit ansehen und schlägt B vor, einen Profihandwerker zu bestellen. Sie kennt den W noch von einem Auftrag bei ihren Eltern. Schnell ist B von der Idee überzeugt und ruft den W an. W kommt auch am nächsten Tag und baut den Schrank anhand der von Smörebrödd gelieferten Materialien korrekt auf. Die Kosten für die Arbeit des W belaufen sich auf 180 Euro, die der B bezahlt.
B will nun das Geld von Smörebrödd zurück, da er der Meinung ist, dass der Schrank nicht aufzubauen war und er nur aus diesem Grund den W bestellt hat und bezahlen musste.
Welche Ansprüche könnten dem B zustehen?
(Hier ist, anders als noch angekündigt, KEIN ABG-Recht zu prüfen. Das wir in der 2. Variante dieses Falles thematisiert werden.)