Version [3750]
Dies ist eine alte Version von FallOhneTransportkostenBitte erstellt von WojciechLisiewicz am 2009-11-12 10:17:25.
Fall: Bestellung ohne Transportkosten
A. Sachverhalt
Geiz (G) will bei Schlau (S) Büromöbel bestellen. Nach einer telefonischen Verhandlung, in der verabredet wird, dass G dem S eine Bestellung per E-Mail sendet, schreibt G:
Bitte um Lieferung der Ausstattung für 5 Büroräume inkl. Bürostühle wie besprochen und in der Anlage aufgelistet. Preis 10.000 EUR inklusive Transport. Lieferung in meinen Geschäftsräumen bis 31.10.
S veranlasst eine Lieferung, bei der dem G auch eine Rechnung übergeben wird, in der neben dem Kaufpreis zusätzlich Transportkosten in Höhe von 500 EUR berechnet werden. G beachtet es erst nicht, nimmt Möbel in Empfang. Anschließend bezahlt er nur die Möbel unter Berufung darauf, dass seine Bestellung inklusive Transport war. S verlangt Zahlung der 500 EUR.
B. Frage
Wie ist die Rechtslage?
C. Musterlösung
Es ist zu prüfen, ob S einen Anspruch darauf hat, von G Zahlung der Transportkosten i.H.v. 500 EUR zu verlangen. Dafür müsste ein Anspruch aus § 433 Abs. 2 BGB auf Zahlung des Kaufpreises gegeben sein.
S hat den Anspruch erworben, wenn zwischen ihm und dem G ein Kaufvertrag geschlossen wurde und wirksam ist.
1. Vertragsschluss
Ein Vertrag kann durch Angebot und Annahme zustande kommen.
2. Vertragsinhalt
3. Wirksamkeit
D. Lösungshinweise
Es kommt auf die Frage an, zu welchem Zeitpunkt Angebot und zu welchem Annahme erfolgt ist. Welche der Erklärungen als Angebot und welche als Annahme zu werten ist, ist im Wege der Auslegung nach § 133 BGB und § 157 BGB zu ermitteln.
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