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Fall : Gewerbeuntersagung
A. SachverhaltDer Wirtschaftsrechtsstudent W macht nach seinem Studium in Erfurt ein Internet-Café nebst Mobilfunkgeschäft in einem Gebiet auf, in welchem sich regelmäßig und stadtbekannt die Drogenszene trifft. W ist das zwar ebenfalls bekannt, allerdings sind die Mieten dort auch besonderes günstig. Das Lokal läuft sehr gut, allerdings nutzen die anwesenden Drogendealer verstärkt auch die Räumlichkeiten des W für ihre Geschäfte. Die Polizei macht W mehrfach darauf aufmerksam, W sichert erhöhte Wachsamkeit zu. Festgenommene Drogenabhängige behaupten gegenüber der Polizei, sie hätten ihre Drogen im Café des W erhalten und dieser würde den Dealern sogar einen Raum zur Deponierung der Drogen zur Verfügung stellen. Polizeiliche Beobachtungen ergeben jedenfalls, dass die Drogendealer sich weiterhin (trotz der mehrfach geführten Gespräche) ständig in dem Café aufhalten. Bei einer daraufhin angeordneten Hausdurchsuchung finden die Beamten in Stuhlbeinen erhebliche Mengen Marihuana und im Mülleimer Verpackungsmaterial. W bestreitet in dem vom Landesverwaltungsamt eingeleiteten Anhörungsverfahren, von diesen Drogen Kenntnis gehabt zu haben. Er habe sogar schon Hausverbote ausgesprochen und schließe die Toilettenräume ab, mehr könne er doch wirklich nicht tun. Daraufhin untersagt die Behörde die Ausübung des betriebenen Gewerbes sowie jedes weiteren Gewerbes. Gleichzeitig wird die sofortige Vollziehung dieser Untersagung angeordnet.
Bearbeitungshinweis : Auf Vorschriften des GastG ist nicht einzuzugehen.
B. Fragen
1. Muss W sein Café schließen?
2. Welche Maßnahmen muss W durchführen, um sein Café fortführen zu können?
3. Haben diese Maßnahmen Aussicht auf Erfolg?
4. Angenommen, W würde während des gerichtlichen Verfahrens einen Wachschutz organisieren, der Einlasskontrollen durchführt. Würde das zu einer Aufhebung der Entscheidung führen?
C. Lösungshinweise
CategoryVerwaltungsrechtimStudium